Im Rahmen der Reform der EU-Nachweisrichtlinie ist geplant, eine europaweit einheitliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs einzuführen, die teilweise im Gegensatz zum nationalen Arbeitsrecht der Mitgliedsstaaten steht.
Nachweisrichtlinie droht Rechtsunsicherheit weiter zu vergrößern
Nachdem schon die am 1. April 2017 in Deutschland eingeführte neue Definition des Arbeitnehmerbegriffs im § 611a BGB zu sehr viel Rechtsunsicherheit in Hinblick auf die Abgrenzung von (Schein-) Selbstständigkeit geführt hat, fürchten wir durch die EU-Gesetzgebung eine weitere erhebliche Zunahme dieser Rechtsunsicherheit.
Ich (Andreas Lutz) war zusammen mit einem anderen Mitglied sowie Mitarbeitern der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) eingeladen, am 23. Mai 2018 mit Vertretern des europäischen Parlaments (Ausschuss für Arbeit und Soziales, "EMPL"), der EU-Kommission und des Rats über die Gesetzgebungspläne zu sprechen (Ablauf und Teilnehmer).
Statement musste verlesen werden
Da die Sitzung während meines schon lange geplanten Südfrankreich-Urlaubs stattfand, fuhr ich nach Toulouse, um von dort aus nach Brüssel zu fliegen. Wegen des Fluglotsenstreiks in Frankreich war der Flug stark verspätet, um dann (als ich schon an Bord war!) überraschend abgesagt zu werden. Leider bestand keine andere Möglichkeit, von Südfrankreich aus rechtzeitig nach Brüssel zu kommen.
Mein Statement wurde deshalb von dem zuständigen Mitarbeiter der vbw verlesen und ich erhielt von ihm das Feedback, dass meine Argumente (insbesondere auch das zur DSGVO am Ende) sehr hilfreich waren.
Das Statement im Wortlaut
Nachdem ich während des Urlaubs längere Zeit an dem Statement gefeilt habe, möchte ich es euch nicht vorenthalten:
"Ich spreche als Vorstand des VGSD hier, also des Verbands der Gründer und Selbstständigen in Deutschland.Zudem bin ich Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände. In ihr sind rund 100.000 Mitglieder organisiert.
Mit der Revision der EU-Nachweisrichtlinie sollen wir Solo-Selbstständigen geschützt werden. Meine Sorge ist, dass der Schutz in keinem Verhältnis zu dem Schaden steht, den die Richtlinie verursachen wird.
Hierfür sehe ich zwei wesentliche Gründe: 1) Rechtsunsicherheit und 2) unverhältnismäßige Bürokratie.
Zum 1. Punkt “Rechtsunsicherheit"
Mit der Richtlinie soll ein neuer EU-weiter Arbeitnehmerbegriff eingeführt werden, der sehr weit gefasst ist. Ich befürchte, dass die Richtlinie aus vielen, bisher Selbstständigen, gegen ihren Willen Arbeitnehmer macht – und zu großer Verunsicherung bei unseren Auftraggebern führt.Genau das haben wir in Deutschland in der letzten Legislaturperiode bereits erlebt:
Am 1. April 2017 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das Leiharbeit und Scheinselbstständigkeit reduzieren sollte.
Ähnlich wie in der Richtlinie war geplant, den Arbeitnehmerbegriff deutlich auszuweiten.
Das Gesetz führte schon im Vorfeld und bis heute zu einer enormen Verunsicherung unter den Auftraggebern.
Und das obwohl das Gesetz letztlich nach Eingreifen von Bundeskanzlerin Merkel nur in stark abgeschwächter Form beschlossen wurde.
Diese Rechtsunsicherheit hat verheerende Auswirkungen auf die Selbstständigen.
Weder mein Steuerberater noch mein Rechtsanwalt können mir in Deutschland heute noch mit Sicherheit sagen, ob eine Selbstständigkeit vorliegt oder nicht.Eine falsche Einordnung kann aber gravierende Folgen für mich haben, bis hin zu Insolvenz und Gefängnisstrafen.
Welcher Auftraggeber, vor allem welcher Vorstand in einem großen Unternehmen ist bereit, solche Risiken in Kauf zu nehmen?
Die Konsequenz: In Deutschland verlieren Selbstständige reihenweise ihre Aufträge.
Das Gesetz führt zum Gegenteil dessen, was erreicht werden sollte. Bisher gut bezahlte Selbstständige werden in schlechter bezahlte Leiharbeit gedrängt. Wir Selbstständige wollen aber selbstständig bleiben und für die Auftraggeber ist Leiharbeit auf Dauer nicht praktikabel.
Deshalb verlagern inzwischen viele Unternehmen im großen Stil nicht nur Softwareentwicklung, sondern ganze Projekte und Geschäftsprozesse ins Ausland, z.B. nach Osteuropa oder Indien.
Das ist die logische Konsequenz daraus, dass es sicherer ist, ausländische Selbstständige und Unternehmen zu beauftragen als inländische.
Um Innovationen schnell an den Start zu bringen, benötigen die Auftraggeber aber dringend selbstständige Experten im Inland, die die Sprache sprechen, die Gesetze und den Markt verstehen.
Die Verlagerung ins Ausland ist im jetzt praktizierten Umfang nicht sinnvoll und von den Auftraggebern nicht erwünscht. Sie macht es ihnen noch schwieriger, im internationalen Wettbewerb, z.B. mit den USA und China zu bestehen.
Die aktuelle Boomphase überdeckt diese Auswirkungen. Sobald die Konjunktur nachlässt, wird sich zeigen, dass wichtiges Know-how und Arbeitsplätze abgewandert sind.
Sprechen Sie bitte mit Freiberuflern aus Deutschland, die in großen Projekten arbeiten. Sie werden ihnen diese Entwicklung bestätigen!
Die Rechtsunsicherheit betrifft nicht nur die IT-Experten und Ingenieure.
Alle Branchenverbände in unserer Bundesarbeitsgemeinschaft benennen sie als zentrales Problem ihrer Mitglieder: Journalisten und Lektoren, Handwerker, Designer, Übersetzer, Dolmetscher, Ärzte und Interimmanager,Buchhalter, Musiker, Lehrer, Veranstaltungsdienstleister, Kameraleute, Stuntleute und Filmschnitteditoren – Selbstständige aus allen Branchen, mit ganz unterschiedlichem Einkommen.
Unsere Politiker in Deutschland erkennen allmählich die Fehlentwicklung und haben im Koalitionsvertrag dieses Jahr eine Überprüfung und Korrektur vereinbart. [Es bleibt abzuwarten, wir wirksam die beschlossene "Vereinfachung des Statusfeststellungsverfahrens" wirklich sein wird.]
Es schockiert mich, dass nun die EU die in Deutschland gemachten Fehler wiederholt und die bereits bestehende Rechtsunsicherheit durch einen neuen Arbeitnehmerbegriff weiter verschärft.
Besonders ärgert mich, dass dies mit dem angeblichen Schutz von uns Soloselbstständigen begründet wird.
So wird z.B. auf eine starke Zunahme von Crowdworking verwiesen. Die mir bekannten Studien zeigen jedoch, dass Crowdworking ein Nischen-Phänomen ist.[So wird es auch bleiben, denn gut strukturierte Tätigkeiten können auch gut automatisiert werden.
Es sind nur zu einem kleinen Teil hauptberuflich Selbstständige, die Crowdworking betreiben. Vielmehr handelt es sich ganz überwiegend um eine Nebentätigkeit von Angestellten und Studenten von wenigen Stunden pro Woche.]
Um ein – in diesem Umfang gar nicht bestehendes –Problem zu lösen, plant man also Änderungen, die ein Vielfaches an negativen Konsequenzen verursachen werden.
Noch ganz kurz zum 2. Punkt “unverhältnismäßige Bürokratie":
Was 1993 als eine gut verständliche und gut erfüllbare Richtlinie von 1 Seite Umfang begann, füllt nun 30 Seiten.Es erfordert für kleine Selbstständige schon jetzt einiges an Mut, erste Mitarbeiter anzustellen. Die Pflichten und Risiken sind kaum überschaubar. Wenn die Richtlinie in dieser From kommt, wird man es sich noch genauer überlegen müssen, ob man nicht lieber auf Mitarbeiter verzichtet und alleine weiter macht.
Ich habe das Gefühl, dass man bei der Gesetzgebung ausschließlich große Industrie-Unternehmen vor Augen hat, die mit allen Mitteln versuchen, Arbeitnehmer und Angestellte auszutricksen.
Wenn es so wäre, dann wäre die Richtlinie genau richtig.
Wir leben aber in einer nach-industriellen Zeit. Die meisten Unternehmen sind darauf angewiesen, dass die Mitarbeiter gerne und produktiv für sie arbeiten.
30 Prozent der Arbeitsplätze in EU von Kleinstunternehmen geschaffen
Zum anderen werden in der EU 30 Prozent der Arbeitsplätze von Selbstständigen geschaffen, die neun oder weniger Mitarbeiter haben. Diese Selbstständigen machen 93 Prozent der Arbeitgeber in Europa aus und haben ein sehr persönliches Verhältnis zu ihren Mitarbeitern.Bitte betrachten Sie die vielfältigen Pflichten, die Sie mit der Richtlinie einführen wollen, aus der Perspektive dieser 93 Prozent Kleinstunternehmer. Auch sie verdienen Ihren Schutz vor Überforderung!
Und bitte denken Sie bei der Einführung eines neuen, zum nationalen Recht in Konflikt stehenden Arbeitnehmerbegriffs auch an uns Solo-Selbstständige, die gerne selbstständig sind und das auch bleiben wollen. Wir benötigen mehr (und nicht weniger) Rechtssicherheit.
Danke, dass Sie heute mit uns als Betroffenen sprechen. Gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung."
Eingriff in über Jahrzehnte austarierte Systeme
Ergänzend hatte ich noch folgenden "Textbaustein" vorbereitet:
"Noch ein Beispiel: Wenn ich einen Selbständigen beauftrage - was eine alltägliche Angelegenheit ist - und nicht erkenne, dass er in Wahrheit ein Arbeitnehmer ist, habe ich natürlich auch die zweiwöchige Frist verpasst, um meine umfangreichen Informationspflichten ihm gegenüber zu erfüllen. Es wird dann eine Vollzeittätigkeit unterstellt, die ich widerlegen muss. Eigentlich habe ich mehr Arbeit als ich bewältigen kann, will mir Hilfe holen und verheddere mich als Folge in einem Gestrüpp aus Bürokratie.In Nationalstaaten über Jahrzehnte der Sozialpartnerschaft und in vielen Gerichtsprozessen austarierte Systeme, in die ohne Verständnis der Feinheiten eingegriffen wird -
Beispiel: In Deutschland hohes Kündigungsschutzniveau.
Für große Unternehmen ist es in Deutschland sehr teuer, Arbeitnehmer, die sie nicht mehr benötigen, wieder zu kündigen. Deshalb gibt es eine Ausnahme für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern.
Mit der reformierten EU-Nachweisrichtlinie besteht mittelfristig die Gefahr, dass mit den Regelungen zur Probezeit auch die Befreiung vom Kündigungsschutz in Frage gestellt wird.
Da stimmt das Kräfteverhältnis nicht mehr: Stellen Sie sich vor, dass ich einen Mitarbeiter habe, der nicht tüchtig ist. Das kann mir als kleiner Arbeitgeber ökonomisch gesehen das Genick brechen, wenn er seinen Job nicht macht, ich ihn aber bezahlen muss.
Wenn Sie jetzt sagen, ich solle mir keine Sorgen machen: Das hieß es auch bei der DSGVO. Da gibt es eine Grenze von 250 Mitarbeitern. Letztlich kam dann in Deutschland heraus, dass jeder Solo-Selbstständige diese Regeln umzusetzen hat."
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden