Es dürfte in den letzten Monaten eine der meistgestellten Fragen an das Wirtschaftsministerium sein: Wie viel von den versprochenen Hilfen kommen bei den Betroffenen an?
Eine vom FDP-Bundestagsabgeordneten Michael Theurer initiierte Regierungsanfrage ergab, dass von den 24,6 Milliarden Euro, die für die Überbrückungshilfe I (Förderzeitraum: Juni bis August!) vorgesehen waren, noch immer nur ein kleiner Teil ausgezahlt ist. Bis Mitte Oktober wurden demnach nur 1,1 Milliarden bewilligt und 954 Millionen ausgezahlt.
Die Antworten auf eine frühere Anfrage der Grünen lässt vermuten, dass davon wiederum nur ein kleiner Teil (etwa 50 Millionen oder 0,02 Prozent) an Soloselbstständige gingen.
Begründung des Antrags durch BMWi ein Affront für betroffene Selbstständige
Besonders geärgert hat Theurer laut einem Bericht der Augsburger Allgemeinen an der Antwort der Bundesregierung die Aussage, der niedrige Ausschöpfungsgrad liege daran, dass die Konjunktur sich schneller als erwartet erholt hätte und Schließungen schneller zurückgenommen worden wären. Mit Recht empfänden betroffene Selbstständige angesichts der hohen Hürden bei der Antragstellung eine solche Begründung als Affront.
Die Überbrückungshilfe-Anträge können nur über einen Steuerberater gestellt werden. Insbesondere Soloselbstständige machen ihre Steuer oft selbst und haben keinen Steuerberater, finden oft auch keinen, der bereit ist, die Anträge für sie einzureichen. Oder sie schrecken vor den – im Verhältnis zu den Hilfen – sehr hohen Kosten zurück.
Aktuelle Infos zur Beantragung der Überbrückungshilfen findest du hier.
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