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Unter der Lupe Was steht im Koalitionsvertrag ... über Elterngeld und Mutterschutz für Selbstständige?

Die Koalition ist sich einig: Sie wird das Elterngeld für Selbstständige nachjustieren. Beim Mutterschutz will sie etwas tun – nachdem sie die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft hat. Die Leistungen für selbstständige Eltern unter der Lupe!

Wir blicken mit der Lupe auf die Vereinbarungen zu Elterngeld und Mutterschutz im Koalitionsvertrag

Kapitel 4.1 des Koalitionsvertrags mit dem Titel "Familien, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie" widmet dem Elterngeld einen eigenen Absatz (Zeile 3.137), in dem Selbstständige vorkommen – und zudem einen eigenen Abschnitt "Mutterschutz für Selbstständige.

Das Elterngeld für Selbstständige soll nachjustiert werden

Zum Elterngeld heißt es: "Bei Selbstständigen werden wir die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld flexibilisieren." (Zeile 3.144) Schon die Ampel hatte Verbesserungen geplant, kurz vor Ende ihrer Legislatur hatte sie noch einige Verbesserungen in Aussicht gestellt. Wichtig ist, dass der Bezugszeitraum gut gewählt werden kann, nach dessen Einkommen die Höhe des Elterngelds bestimmt wird.

Während es beim Elterngeld im Koalitionsvertrag "werden" heißt, ist beim Mutterschutz von "wollen" und "prüfen" die Rede, letzteres allerdings in Verbindung mit dem Wort "zeitnah":

"Mutterschutz für Selbstständige

Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe. Wir werden eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz umsetzen." (Zeile 3,247 ff.)

Beide Formulierungen standen so auch schon im geleakten Ergebnispapier der AG 7 ("Familie ..."), sie waren unter den Teilnehmer/innen also nicht strittig.

Was könnten die Formulierungen im Koalitionsvertrag bedeuten?

  • "Analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte": Hiermit ist vermutlich gemeint, dass es um vergleichbare Mutterschutzleistungen wie bei Beschäftigten in den sechs Wochen vor bzw. acht Wochen nach der Geburt gehen soll. Das Risiko, im Fall einer Krankheit schon längere Zeit vor der Geburt nicht mehr arbeiten zu können und deshalb eine Vertretung bezahlen oder erhebliche Verluste in Kauf nehmen zu müssen, soll damit möglicherweise von der Betrachtung ausgeschlossen werden.
  • "Prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle": Arbeitgeber zahlen für Angestellte (Männer und Frauen) pflichtweise die Umlage U2, aus der die Krankenversicherung dann im Fall einer Schwangerschaft die Lohnfortzahlung übernimmt. Es klingt zunächst logisch, so etwas auch für Selbstständige einzuführen. Allerdings zahlen freiwillig krankenversicherte Selbstständige schon jetzt viel höhere Beiträge (bei zugleich geringeren Leistungen) als Angestellte und ihre Arbeitgeber zusammen, eine Ungleichbehandlung, die es zunächst zu beseitigen gilt. Zum anderen wäre die Erhebung der Umlage bei einem Teil der Versicherten mit sehr hohem bürokratischem Aufwand verbunden, was die Effektivität der Umlage angesichts ihrer prognostizierten relativ geringen Höhe fragwürdig erscheinen lässt.
  • "Mit der Versicherungswirtschaft Konzepte": Hier ist vermutlich eine Erweiterung von Betriebsausfallversicherungen um die Abdeckung im Fall einer Schwangerschaft gemeint. Da keine Versicherungspflicht für solche Versicherungen besteht und diese Art von Versicherung für die meisten Branchen keinen Sinn machen würde, ist eine solche Absicherung allerdings mit dem Problem "adverser Selektion" verbunden. Möglicherweise denken die Politiker/innen an einen staatlichen Ausgleich dafür.
  • "Aufklärungskampagne": Diese könnte darauf zielen, dass sich mehr selbstständige Frauen, die eine Mutterschaft planen, bestehender Absicherungslücken bewusst werden und frühzeitig selbst besser versichern, zum Beispiel indem sie Krankengeld vereinbaren.

Vermutlich wird eine CDU-Ministerin über die Umsetzung entscheiden

Das Familienministerium wird – erweitert um Teile des Bildungsministeriums – CDU-geführt sein, vermutlich wird eine Ministerin aus dieser Partei das Haus führen und entscheiden, ob, wann und wie die Pläne umgesetzt werden. Wir werden nah am Entscheidungsprozess dran bleiben und versuchen im besten Interesse der Selbstständigen darauf Einfluss zu nehmen.

Wie verstehst du die Aussagen im Koalitionsvertrag? Welche (zusätzlichen) Änderungen sind/wären wünschenswert, auf welche sollte man lieber verzichten?

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