Unser offene Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn zum Thema Kinderkrankentage, den über 30 Selbstständigenverbände gezeichnet haben, hat einen ersten Erfolg nach sich gezogen: Vera Dietrich wurde für den VGSD als Sachverständige zu einer Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 24. Februar geladen. Hier wird sie sich weiter dafür einsetzen, dass alle Familien in der Pandemie die gleiche finanzielle Unterstützung erhalten und die Kinderkrankentage-Regelung nicht auf GKV-Versicherte mit Krankengeld-Anspruch beschränkt bleibt.
Auch die Presse hat auf unseren offenen Brief reagiert und Abgeordnete und Ministerien auf das Problem angesprochen. Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich auf eine Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios zunächst nicht äußern. Wie einem Beitrag des MDR von heute morgen zu entnehmen ist, halten nun nicht nur die FDP-Fraktion, die uns als Sachverständige zu der Anhörung in Gesundheitsausschuss eingeladen hat, sondern auch Abgeordnete der Unionsfraktion und das Familienministerium Änderungen für dringend notwendig.
VGSD-Brief an Gesundheitsminister Spahn zum Kinderkrankengeld von über 30 Verbänden gezeichnet
In einem offenen Brief des VGSD an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dem sich über 30 Selbstständigenverbände angeschlossen haben, haben wir gestern eine Gleichbehandlung beim Kinderkrankengeld und eine Einführung analoger Regelungen für alle erwerbstätigen Eltern gefordert. Ebenfalls angeschrieben wurden Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und verschiedene gesundheits- und familienpolitische Sprecher der Bundestagsfraktionen.
In dem Schreiben machen wir auch deutlich, dass die Verdienstausfallentschädigung für Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz, auf die das Bundesgesundheitsministerium nun die selbstständigen Eltern verweist, nicht greift. Denn die für Selbstständige typische Home-Office Arbeitssituation ist eigentlich ein Ausschlusskriterium für den Anspruch. Eltern die im Home-Office arbeiten müssen in diesem Fall glaubhaft machen, dass die Betreuung ihrer Kinder während der Arbeitszeit unzumutbar ist, um einen kausalen Verdienstausfall begründen zu können. Der Anspruch beruht damit auf einer Ermessensentscheidung der Behörde, was die Hilfe in der Praxis für die Eltern unberechenbar macht. Außerdem kommt es teilweise zu monatelangen Wartezeiten bis die Behörde entschieden hat. Wir verlangen daher eine rechtssichere und unbürokratische Unterstützung für alle erwerbstätigen Eltern in dieser schwierigen Situation.
NRW-Familienminister Stamp reagiert auf unsere Bitte um Unterstützung
Kurz vor dem Beschluss der neuen Regelungen durch den Bundesrat am 18. Januar hatten wir NRW-Familienminister Stamp angeschrieben und um Unterstützung für selbstständige Eltern beim Kinderkrankengeld gebeten. Stamp kritisierte in seiner Rede vor dem Bundesrat ausdrücklich die Ausgrenzung Selbstständiger und forderte eine Gleichbehandlung aller erwerbstätigen Eltern. Nun hat er unseren Brief beantwortet und darüber informiert, dass zum 21. Januar in NRW eine analoge Regelung für diejenigen Eltern eingeführt wird, die keinen Anspruch auf das Corona-Kinderkrankengeld haben. Dies sind: freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld, Freiberufler, Privatversicherte und gesetzlich Versicherte mit privat versichertem Kind.
Wir gratulieren allen Selbstständigen in NRW und fordern Nachbesserungen auf Bundesebene
In NRW können jetzt also auch von selbstständigen Eltern ohne Krankengeldanspruch bis zu 10 Kinderkrankentage (20 bei Alleinerziehenden) mit einem Tagessatz von pauschal 92€ beantragt werden. Wie beim Corona-Kinderkrankengeld für GKV-Versicherte besteht der Anspruch ausdrücklich auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, aber trotz verfügbarer Notbetreuung freiwillig zu Hause betreut wird, weil beispielsweise die Landesregierung oder eine Behörde. Der Anspruch gilt ebenfalls während der Arbeitszeit im Home-Office. Dies sind im Vergleich zur Verdienstausfallentschädigung wegen Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz eine unbürokratische und rechtssichere Hilfe für Eltern. Details zu den Regelungen finden sich in einem Informationsblatt des Landes NRW.
Bis zu 90 Arbeitstage Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch
So vorbildlich die Initiative des Landes NRW für 10 zusätzliche Kinderkrankentage ist, darf nicht verkannt werden, dass gesetzlich versicherten Eltern mit Krankengeldanspruch insgesamt noch eine erheblich höhere Anzahl von Kinderkrankentagen in der Pandemie zusteht: dies sind nach Auskunft des BMG nun 20 (statt vorher 10) Arbeitstagen pro Kind und Elternteil. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch von maximal 45 Arbeitstagen. Für Alleinerziehende erhöht sich durch die neue Regelung der Anspruch von 20 auf 40 Arbeitstage pro Kind, bei mehreren Kindern bis zu 90 Arbeitstagen.
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