Zum Inhalt springen
Mitglied werden

VGSD in Schleswig-Holstein nicht zur Tourismusabgabe angehört - Tourismusabgabe auch in anderen Bundesländern geplant

In Schleswig-Holstein sind die Beratungen zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und damit zur Einführung einer Tourismusabgabe inzwischen fortgeschritten. Der Innen- und Rechtsausschuss hat die Fraktionen aufgefordert, Verbände zu benennen, von denen eine Stellungnahme im Wege der schriftlichen Anhörung eingeholt wird. Der VGSD wurde von keiner der Fraktionen benannt - wir müssen hier präsenter werden!

Andere Verbände teilen unsere Position

Allerdings haben sich verschiedene Verbände (u. a. die Handwerkskammer Schleswig-Holstein und der Bund der Steuerzahler) mit ähnlichen Argumenten wie auch der VGSD zu Wort gemeldet. Die Durchführbarkeit einer gerechten Auswahl der zu belastenden Unternehmen und der Ermittlung einer angemessenen Höhe ihrer Belastung wird angezweifelt, zudem wird der enorme zu erwartende Verwaltungsaufwand und die zu erwartenden Klagen gegen die Abgabe hervorgehoben.

Alle Stellungnahmen findet Ihr hier.

Im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind derzeit noch keine neuen Beratungstermine zum Thema angesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob die berechtigten Bedenken der Fachkundigen die Politik zu einer Überarbeitung zumindest der vagen Formulierungen im Gesetzentwurf veranlasst.

Weitere Tourismusabgaben in anderen Bundesländern könnten folgen

Indes bleibt es nicht bei Schleswig-Holstein. Wie die Zeitschrift "Die Niedersächsische Gemeinde" in ihrer Ausgabe 6/2013 einen Artikel aus der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 31.10.2013 zitiert, plant auch die Niedersächsische Landesregierung die Einführung eines dort so genannten Tourismusbeitrags. Dem Artikel ist zu entnehmen, dass der Zuschnitt und die Gruppe der mit der Abgabe zu belegenden Unternehmen weitgehend mit dem Schleswig-Holsteinischen Entwurf übereinstimmen. Auch die Abgabe in Niedersachsen soll zweckgebunden sein, und die Crux wird daher dieselbe sein wie in Schleswig-Holstein: Die Gemeinden beschließen in Eigenregie,

welche Maßnahmen sie durchführen möchten und werden dabei von der Sorge der Finanzierung befreit, können also auf Kosten der Unternehmen aus dem vollen schöpfen. "Damit möchten wir Ihnen [den Gemeinden] ein Einnahmeinstrument bieten" wird die Wirtschafts-Staatssekretärin Daniela Behrens in dem Artikel zitiert. Auch hier also die Problematik: Die Gemeinden beschließen Maßnahmen, die Unternehmen müssen sie zahlen  - ohne Einflussmöglichkeiten, von Klagen abgesehen.

Für uns Gründer und kleine Selbstständige kann so eine Abgabe - neben den auch bei anderen anfallenden Wettbewerbsverzerrungen - existenzbedrohend sein.

Engagier Dich gegen immer neue Abgaben für Selbstständige

Wir würden uns freuen, wenn Du uns als Mitstreiter gegen immer neue und/oder höhere kommunale Abgaben unterstützt! Falls Du noch nicht Mitglied im VGSD bist, dann werde jetzt Vereinsmitglied. Jedes weitere Mitglied erhöht unseren Einfluss und ermöglicht uns, mehr Druck auf die Politik auszuüben!

Wenn Du Dich darüber hinaus gegen die Abgabenwut des Staates engagieren möchtest, dann schreibe Gerwin Müller (VGSD-Ansprechpartner für Gemeindeabgaben) eine Email.

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #