Noch immer verlieren hunderttausende von Selbstständigen Aufträge, werden in Zeitarbeit und Zeitverträge gedrängt. Verhindert werden konnte nur eine weitere Verschlimmerung. Die schon bestehende Rechtsunsicherheit bleibt bestehen.
Wir planen deshalb eine besonders effektive Form des Protests. Es müssen aber möglichst viele mitmachen - auch Du!
Der Grundgedanke: Mach ein Foto mit Protestbanner und poste es auf unserer Seite und/oder über die sozialen Medien. Das kostet Dich nur wenige Minuten, Du kannst damit aber wirklich etwas bewirken:
Wir hoffen, dass mit Deiner Hilfe aus dem Experten-Stillstand ein Protest wird, der sich in den sozialen Medien viral verbreitet und deutlich macht, dass man uns Selbstständige nicht einfach ignorieren kann und wir uns nicht alles gefallen lassen.
Danke dafür, das Du Gesicht zeigst und andere auf die Aktion aufmerksam machst! (Bitte damit nicht bis Mittwoch 11 Uhr warten. Und auch nach 12 Uhr kannst Du noch mitmachen.)
Noch immer gibt es Steuerberater und Rechtsanwälte, die ihren Mandanten bei größeren Aufträgen an Dienstleister und freie Mitarbeiter ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung empfehlen und auch die Deutsche Rentenversicherung selbst rät natürlich zu diesem Verfahren (zum Beispiel in diesem ZDF-Beitrag).
Was die arglosen Antragsteller nicht erwarten, da sie das Verfahren ja freiwillig und in aller Regel in der Überzeugung „alles richtig gemacht zu haben“ initiieren: Dass die DRV inzwischen in jedem zweiten Fall auf „abhängig beschäftigt“ – also scheinselbstständig – entscheidet. Die Ablehnungsquoten haben dabei in den letzten Jahren dramatisch zugenommen, wie die folgenden Grafiken zeigen.
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Es ist ein Riesenerfolg für den VGSD und die anderen Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten, dass wir den geplanten praxisfremden Kriterienkatalog stoppen konnten. Damit haben wir bewiesen, dass man mit uns Selbstständigen nicht alles machen kann, dass wir uns solidarisieren, Bündnisse schließen und effektive Kampagnen organisieren können.
Das damit gewonnene Momentum müssen wir nun nutzen, um eine Verbesserung der Lage zu erreichen, statt nur eine Verschlimmerung abgewendet zu haben. Zudem ist das Gesetz noch lange nicht unter Dach und Fach. Das ist mit Chancen, aber auch Gefahren verbunden.
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Das Arbeitsministerium hat den neue Referentenentwurf an die anderen Ministerien zur so genannten Ressortabstimmung geschickt. Am Mittwoch, 9. März 2016 wird das Gesetz dann im Bundeskabinett behandelt. Nach dessen Zustimmung wird es dem Bundestag vorgelegt, auch der zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales wird darüber beraten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Die für uns wichtigste Änderung: Der Katalog aus acht Negativkriterien, die Scheinselbstständigkeit neu und viel weiter als bisher definiert hätten, konnte gestoppt werden. Außerdem wurde die Vermutungsregelung gekippt, die bei einem negativen Ausgang eines Statusfeststellungsverfahrens direkt zu einer Umwandlung des Auftragsverhältnisses in eine Anstellung geführt hätte. Andere nachteilige Änderungen bleiben aber. Der neue § 611a BGB selbst ist nun eine Zusammenstellung aus Lieblingssätzen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG).
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Wer hätte gedacht, dass wir Kriterienkatalog und Vermutungsregelung verhindern können? Mit deren Wegfall haben wir ein wichtiges Etappenziel erreicht.
Für unser eigentliches Ziel – nämlich mehr Rechtssicherheit – müssen wir weiterkämpfen. – Das sind dabei unsere Forderungen:
- Klares politisches Bekenntnis zur Förderung und rechtssicheren Betätigung Selbstständiger, da diese einen wichtigen Beitrag zur Flexibilität und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft leisten.
- Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch transparente, schnelle und nachvollziehbare Prozesse und Verfahren bei den zuständigen Behörden (insbesondere der Deutschen Rentenversicherung), sowie effektive Rechtsbehelfs- und Schlichtungsmechanismen. Die faktische Beweislastumkehr durch unbelegte Behauptungen und Vorwürfe muss beendet werden.
- Auftraggeber und Auftragnehmer müssen Rechtssicherheit behalten: Haftungsrisiken und Strafbarkeit müssen angesichts unklarer gesetzlicher Regelungen eingegrenzt werden, zum Beispiel durch Beibehalten der Arbeitnehmer-Überlassungsgenehmigung.
- Einen Positivkriterienkatalog, der auch juristischen Laien bereits bei Vertragsschluss die Einordnung und Unterscheidung zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit ermöglicht. Wer gut und fair bezahlt wird und für sein Alter vorsorgt ist nicht schutzbedürftig!
Zum Beitrag mit ausführlichen Erläuterungen und Detailvorschlägen
Vielleicht habt ihr schon Anzeigen in Zeitungen oder auf Xing gesehen, vielleicht sogar ein Plakat: Am Dienstag letzter Woche startete die bundesweite Kampagne „Experten-Arbeit-retten“, in deren Rahmen man u.a. (direkt auf der Startseite) aufgefordert wird, Briefe und E-Mails an Abgeordnete zu schreiben bzw. Besuchstermine zu vereinbaren, um den Politikern die Auswirkungen des „Werkvertragsgesetzes“ auf uns Selbstständige verständlich zu machen.
Der VGSD ist zusammen mit weiteren Selbstständigenverbänden wie dem BVBC, DDIM und .DBITS assoziierter Partner und unterstützt die Kampagne nach Kräften.
Zum Beitrag und zur Slideshow mit allen Kampagnenmotiven
Die Kampagne Experten-Arbeit-retten hat die Erwartungen der beteiligten Verbänden und der sie tragenden ADESW übertroffen: Innerhalb von nur drei Tagen wurden 120.000 individuell formulierte Protest-Mails an Bundestagsabgeordnete versendet und tausende von Briefen verschickt. Am Starttag der Kampagne (Dienstag) waren es 26.000 Mails, am Mittwoch 44.000 und am Donnerstag über 50.000 E-Mails.
Bitte nutzt das Protest-Mailtool auf der Startseite der Experten-Kampagne weiter und schreibt Eurem Bundestagsabgeordenten, dass noch weitere Verbesserungen nötig sind (hier geht’s zu unseren Forderungen). Ansonsten denkt er oder sie vielleicht, dass aufgrund des entschärften Referentenentwurfs kein Handlungsbedarf mehr besteht. Den Mustertext haben wir bereits aktualisiert.
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Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) boykottieren die Plakataktion Experten-Arbeit-Retten, die gegen das geplante „Werkvertragsgesetz“ gerichtet ist. Über 100 frühzeitig gebuchte und fest eingeplante Plakate durften nicht aufgehängt werden. Begründung: Es handle sich um politische Werbung.
Pikant: Plakate des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für das restriktive Werkvertragsgesetz von Andrea Nahles wurden erlaubt und auch sonst dürfen Ministerien, Bürgerinitiativen und TTIP-Gegner im Berliner Untergrund werben.
Die B.Z. hat sich des Themas angenommen und beim BVG nachgefragt. Die Begründung der Verkehrsbetriebe sei nicht schlüssig, schreibt B.Z.-Kolumnist Gunnar Schupelius. Plakate abzulehnen sei keine Kleinigkeit, dafür bräuchte es triftige Gründe.
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Nachdem die BVG das Aufhängen von mehr als 100 Plakaten im Berliner Untergrund überraschend verbot, wich das Kampagnenteam von Experten-Arbeit-retten.de an die Oberfläche aus: Mehrere Lkw mit Plakatwänden wurden gemietet, um kreuz und quer durch die Stadt und über den Ku'damm zu fahren.
Zudem unternahm das Kampagnenteam zusammen mit einem Fotografen und mobilen Plakatwänden eine Fotosafari durch das Regierungsviertel. Mit was sie nicht rechneten: Vor dem Bundeskanzleramt wurde das komplette sechsköpfige Team von der Polizei festgenommen – wegen einer unangemeldeten Demonstration. Inzwischen sind sie wieder auf freiem Fuß und haben uns die von ihnen geschossenen Bilder zusenden können.
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Heute um 21:00 Uhr im ZDF: Die Sendung „frontal21“ beschäftigt sich mit dem Werkvertragsgesetz. Eine ausgewogene Berichterstattung lässt die Ankündigung nicht gerade erwarten:
„Zwischen 1996 und 2016 hat sich die Zahl der Leiharbeiter mehr als verfünffacht, auf mittlerweile fast eine Million Beschäftigte. Dazu kommen noch einmal geschätzt mehrere hunderttausend Werkverträge. (…) Dumpinglöhne und Dauerleiharbeit waren die Folge. (…) Werkverträge und Leiharbeit sind moderne Mittel, um Löhne zu drücken und Beschäftigte leichter entlassen zu können.
Daraufhin wurde im gemeinsamen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD klar festgelegt, den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit zu verhindern. Gut zwei Jahre später und nach zahlreichen koalitionsinternen Auseinandersetzungen ist nun endlich ein entsprechender Gesetzentwurf auf dem Weg.
Frontal21 über die schwierige Diskussion um Leiharbeit und Werkverträge als wirksames Mittel gegen Langzeitarbeitslosigkeit.“
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Am 13. März 2016 sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Davor drängen sich zahlreiche Veranstaltungen, die sich an politisch Interessierte richten. Diese Gelegenheit nutzte die befreundete Interessengemeinschaft DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft (kurz: ISDV), um zusammen mit dem Wirtschaftsrat der CDU e.V. eine Veranstaltung zum Thema „Unternehmerrisiko Scheinselbstständigkeit“ zu organisieren.
Die Veranstaltung findet am Montag, 2. März 2016 um 18:00 Uhr in Stuttgart statt. Nach Steffen Beck vom Wirtschaftsrat und Marcus Pohl vom ISDV spricht VGSD-Mitglied Christa Weidner, die viele von Euch durch ihre Roadshow-Vorträge kennen. Es folgt eine spannende Podiumsdiskussion u.a. mit einem CDU-MdB, einem DRV-Direktor und dem Gittaristen der Guano Apes.
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Am Dienstag, 3. März um 18:30 Uhr veranstaltet der Arbeitskreis Interim Management Provider (AIMP) organisiert von der Zeitmanager München GmbH (ZMM) diese Vortrags- und Diskussionsveranstaltung in München.
Redner sind Dr. Marei Strack (DDIM), Dr. Anselm Görres (ZMM und AIMP-Ehrenvorsitzender), Rechtsanwalt Bodo Blanke sowie Prof. Dr. Volker Rieble vom ZAAR Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht. An der anschließenden Podiumsdiskussion nimmt auch Andreas Lutz vom VGSD teil.
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Das geplante „Werkvertragsgesetz“ soll zum 1.1.2017 in Kraft treten. Um die von ihm weiterhin ausgehende Bedrohung zu veranschaulichen haben wir für unsere Kampagnenseite einen „Countdown“ entwickelt, der die Wochen, Tage, Stunden und Minuten bis zum Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes herunterzählt.
Den Zähler kannst Du auch ganz einfach in einen Blogartikel oder auf Deiner Website einbinden. Hier beschreiben wir, wie das geht.
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Bis vor einem Jahr war die VGSD-Website eine ziemliche Textwüste. Nur in Ausnahmefällen waren Beiträge mit einem Foto illustriert. Das änderte sich mit dem Aufbau unseres Social-Media-Teams im Frühjahr 2015 gründlich: Um in den sozialen Medien Beachtung zu finden braucht es Bildmaterial. Inzwischen gibt es praktisch keinen Artikel mehr ohne Foto und bei größeren Events machen wir oft ganze Fotoserien.
Damit wir diese Fotos mit Euch teilen können ohne die Bilder direkt in den Text einbinden zu müssen (wo wir aus Platzgründen immer eine Auswahl treffen müssen), haben wir die neue Funktion „Galerie“ eingeführt.
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Bayerns FDP-Landesvorsitzender Albert Duin hat sich mit klaren Worten zum Thema Scheinselbstständigkeit geäußert: „Die Bundesregierung zielt auf Scheinselbständige und schüttet dabei das Kind mit dem Bade aus. Anstatt gezielt Missbrauch zu bekämpfen, kriminalisiert das neue Gesetz ganz normale Selbstständige und ihre Auftraggeber. Es führt faktisch zu einem Freelancer-Verbot.
Künftig kann als scheinselbständig gelten, wer beispielsweise überwiegend in den Räumlichkeiten seines Kunden tätig ist und mit dessen Angestellten zusammenarbeitet – das trifft auf sehr viele Freelancer zu, beispielsweise aus der IT-Branche. Union und SPD vernichten also die Existenzgrundlage zahlreicher freier Mitarbeiter.“
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Auf welchem Weg findet man am besten (gute) Mitarbeiter? – Einen guten Einblick dazu vermittelt die IAB-Stellenerhebung, die vierteljährlich vom arbeitsagenturnahen Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt wird und die die Angaben von 13.000 Arbeitgebern berücksichtigt.
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Am Montag letzter Woche, dem 15. Februar 2016 hat der VGSD einen weiteren Meilenstein erreicht: Die zu diesem Zeitpunkt 1.433 Vereinsmitglieder und 8.567 Communitymitglieder ergaben zusammengerechnet erstmals die Zahl von 10.000 Mitgliedern.
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Unser Social-Media-Team hatte kurz zuvor zwei weitere Meilensteine erreicht: Auf Facebook mögen uns jetzt mehr als 2.000 Nutzer, auf Twitter haben wir die Marke von 1.500 Followern erreicht.
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Stand heute haben wir sogar bereits 1.469 Vereins- und 8.941 Community-Mitglieder – insgesamt lesen also 10.410 Gründer und Selbstständige diesen Newsletter. 530 Vereinsmitglieder stellen sich mit einem Brancheneintrag vor. 278 von ihnen bieten den anderen Vereinsmitgliedern ein Vorteilsangebot.
Du bist Vereinsmitglied, hast aber noch kein Branchenprofil angelegt? Dann investiere jetzt fünf bis zehn Minuten Deiner Zeit und verbessere damit Deine Sichtbarkeit gegenüber den anderen Mitgliedern. Mitglieder mit Branchenprofil berichten uns von Anfragen und Aufträgen, die sie von anderen Mitgliedern bzw. durch deren Empfehlung erhalten haben. Zu Deinem Branchenprofil
Du bist noch nicht Vereinsmitglied? Dann mache jetzt den Upgrade - und hilf mit, die Arbeit des VGSD nachhaltig zu finanzieren. Du hast zahlreiche Vorteile, z.B. Zugriff auf unser Telko-Archiv, freien Eintritt bei Vortragsveranstaltungen, hunderte von Vergünstigungen seitens anderer Vereinsmitglieder und von Partnerunternehmen sowie Dein eigenes Branchenprofil. Der VGSD ist ein Berufsverband, der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.
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Düsseldorf
Frankfurt
- Frankfurt, 15. März 2016, 18:30 Uhr: Vorstand on Tour : Die Position des VGSD zu den Themen Scheinselbstständigkeit, Rentenversicherungspflicht und KV-Mindestbeiträge
Hamburg
Hannover
Köln
- Köln, 17. März 2016, 18:30 Uhr: Vorstand on Tour: Die Position des VGSD zu den Themen Scheinselbstständigkeit, Rentenversicherungspflicht und KV-Mindestbeiträge
München
Stuttgart
- Stuttgart, 16. März 2016, 18:30 Uhr: Vorstand on Tour: Die Position des VGSD zu den Themen Scheinselbstständigkeit, Rentenversicherungspflicht und KV-Mindestbeiträge
Wenn Du für Deine Stadt Events vermisst, so kontaktiere das Regionalteam (Mailadressen hier) - vielleicht sind Veranstaltungen für diesen Zeitraum noch in Planung. Die Regionalgruppen suchen auch laufend nach Mitstreitern, die bereit sind, selbst Treffen zu organisieren oder sie dabei zu unterstützen.
- 25. Februar 2016, 16:30 Uhr Werkvertragsgesetz: “Was ändert sich durch den neuen Entwurf? Wie können sich Auftraggeber und -nehmer schützen?”
- 3. März 2016, 17:00 Uhr: “EU-Förderung: How to get EU startup funding”
- 19. April 2016, 16:00 Uhr: "Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständiger"
Falls du eine Telko verpasst, kannst Du als Vereinsmitglied die Aufzeichnung in unserem Archiv auch nachträglich anhören und ggf. verwendete Präsentationen herunterladen.
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