Am Dienstagabend in den Tagesthemen: Caren Miosga befragt die Bundesarbeitsministerin zur Zukunft der Rentenversicherung. „Frau Nahles, bitte vervollständigen Sie diesen Satz: Die Rente ist …“ - Andrea Nahles kommt bei ihrer Antwort ohne das Wort „sicher“ aus, das ihr Vorgänger Norbert Blüm einst gebrauchte. Auch auf andere Fragen antwortet sie ausweichend.
Sicher ist sich Nahles aber bei zwei Punkten: Die Selbstständigen sollen rentenversicherungspflichtig werden und die Beiträge sollen deutlich steigen, auf mehr als 22% (aktuell 18,7%). Nahles behauptet, dass die drei Millionen nicht obligatorisch rentenversicherten Selbstständigen „überhaupt keine Alterssicherung“ hätten. Sie wiederholt und verschärft damit einmal mehr ihre irreführenden Aussagen zu diesem Thema.
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Sechs der neun Millionen privat Krankenversicherten drohen laut einem FAZ-Bericht nächstes Jahr Beitragserhöhungen von 10 Prozent und mehr. Grund sind die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt. Private Krankenversicherungen (PKV) ähneln nämlich zumindest teilweise einem Sparplan: in jungen Jahren zahlen die gesunden Mitglieder mehr ein als nötig, um die Ausgaben zu decken. Die überschüssigen Gelder werden angelegt, wodurch die Beiträge im Alter geringer ausfallen als die tatsächlichen Ausgaben.
Ob diese Altersrückstellungen ausreichen, hängt von der Entwicklung der Gesundheitsausgaben ab und vor allem auch vom Kapitalmarkt: Wenn man langfristig statt mit vier nur mit zwei oder drei Prozent Rendite rechnen muss, erhöhen sich die heute zu zahlenden Beiträge aufgrund des Zinseszins-Effektes erheblich.
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Am 22. September hat im Bundestag die erste Lesung des „Werkvertragsgesetzes“ stattgefunden. Das Gesetz, das auch die Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) neu regelt, ist im Zeitplan: Es wird wohl zum 1.1.2017 in Kraft treten.
In dem Beitrag listen wir die nächsten Termine auf und kommentieren den Stand des Gesetzesvorhabens. Dort könnt ihr Euch auch die Reden anschauen, die die Abgeordneten der verschiedenen Fraktioen dazu gehalten haben.
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Adenau im Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz: Bis zu 40 Prozent der Notdienste sind nicht besetzt, in einzelnen Monaten sogar bis zu 70 Prozent. 45 Minuten dauert es dann bis ein Rettungsfahrzeug kommt. – Folgen der Politik der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Denn von der DRV gegen Honorarärzte erstrittene Gerichtsurteile führen dazu, dass Notärzte nicht mehr pro Einsatz bezahlt werden dürfen, wie bisher üblich. Denn das würde bei einer Prüfung von der DRV als Scheinselbstständigkeit gewertet. Die Krankenhäuser können aber auch nicht einfach jede Menge zusätzlicher Ärzte für die Dienste einstellen.
Jetzt diskutieren Politiker über Ausnahmeregelungen für Ärzte statt die wirtschaftsfeindliche DRV-Praxis insgesamt auf den Prüfstand zu stellen.
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Im Rahmen des „Funkstreifzug“, der investigativen Recherchesendung von B5aktuell, recherchierte Reporter Karsten Böhne in den vergangenen Wochen zum Thema Scheinselbstständigkeit.
Den Aussagen von Selbstständigen (darunter drei vom VGSD) und Fakten wie der stark steigenden Ablehnungsquote bei Statusfeststellungsverfahren stellte Böhne Stellungnahmen der für die Entwicklung verantwortlichen Deutschen Rentenversicherung (DRV) gegenüber. Die DRV bestreitet, dass sich an ihrem Entscheidungsverhalten etwas geändert habe – ohne eine Erklärung anzubieten, warum sich ihre Ablehnungsquoten denn dann so stark verändert haben.
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Die Beschäftigung osteuropäischer Arbeiter ohne Sozialversicherung in der deutschen Fleischindustrie war Auslöser für die massive Verfolgung von Scheinselbstständigkeit. Das Problem sei weitgehend gelöst, freuen sich Bundeswirtschaftsminister Gabriel und – mit etwas kritischeren Untertönen – BMAS-Staatssekretärin Fahimi.
Auf Initiative von Gabriel bekannten sich vor gut einem Jahr die sechs größten Unternehmen der deutschen Fleischwirtschaft mit einer Selbstverpflichtung zu besseren Arbeitsbedingungen. Mittlerweile sind 12 weitere Unternehmen beigetreten. Vereinbarungsgemäß legten sie jetzt im Beisein von Minister und Staatssekretärin ihren ersten Umsetzungsbericht vor.
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Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und weitere Abgeordnete der Fraktion „Die Linke“ haben letzten Mittwoch einen Gesetzesentwurf eingebracht, der auf „Gerechte Krankenkassenbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zielt.
Die Abgeordneten möchten die Mindestbeitrags-Bemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige von derzeit 2.178,75 Euro auf 450 Euro senken. Dadurch würde der monatliche Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 398 Euro auf 82 Euro sinken. So viel zahlen auch Arbeitnehmer (gemeinsam mit ihren Arbeitgebern) mindestens pro Monat.
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Die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsministerium hat eine Anfrage der Grünen vom 6. September 2016 beantwortet.
Darin lehnt sie die Abschaffung der Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Die bestehende Regelung sei historisch gewachsen und trage dem Umstand Rechnung, dass Selbstständige nicht des gleichen Schutzes der Solidargemeinschaft bedürfen wie abhängig Beschäftigte. (Hier scheint man also ganz anderer Meinung zu sein als im Arbeitsministerium, wo man uns allesamt als prekär sieht.) Trotzdem prüfe man eine Weiterentwicklung des Beitragsregimes...
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Am Mittwoch letzter Woche hat Bundesarbeitsministerin Nahles wie bereits angekündigt erstmals längerfristige Rentenprognosen vorgelegt (bis 2045 statt nur bis 2029).
Demnach wird das Rentenniveau bei unverändertem Recht von derzeit 48% auf 41,6% im Jahr 2045 sinken und zugleich die Beiträge von jetzt 18,7 auf 23,4% steigen. Damit würde laut Süddeutscher Zeitung allen, die derzeit 1.500 Euro oder weniger verdienen, Altersarmut drohen.
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Arbeitsministerin Nahles und Finanzminister Schäuble haben sich zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern auf eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geeinigt. Die Eckpunkte stehen fest, sie sollen nun zeitnah in einen Gesetzesentwurf gegossen werden. Ziel ist, dass möglichst viele Arbeitnehmer die bAV in Anspruch nehmen und so das zurückgehende Rentenniveau zumindest teilweise ausgeglichen wird.
Wir Selbstständigen sind ggf. als Arbeitgeber betroffen und als Arbeitnehmer unserer eigenen Firma, zum Beispiel als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Außerdem gehen viele Teilzeit-Selbstständige nebenbei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die sie zur bAV berechtigt. Oder man hat während einer früheren Anstellung eine bAV abgeschlossen und zahlt ggf. auch heute noch darauf ein. Doch was soll genau geändert und verbessert werden?
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Bundesregierung, Politiker und Medien haben in den letzten Monaten immer wieder abfällig über die Riester-Rente gesprochen bzw. geschrieben mit Verweis auf geringe Renditen, hohe Kosten- und Bürokratiebelastung sowie fehlende Transparenz.
Das macht sich nun bemerkbar: Das Neuvertragsgeschäft ist quasi zum Stillstand gekommen, die Zahl der laufenden Verträge stagniert bei 16,5 Millionen. Im letzten Quartal sind nur rund 10.000 neue Verträge dazu gekommen, ein Wachstum von 0,06 Prozent. In Bezug auf die Bekämpfung von Altersarmut ist diese Entwicklung eher kontraproduktiv.
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Das BMAS begleitet den Dialogprozess Arbeiten 4.0 mit der Veröffentlichung von Werkheften. Nachdem im April das „Werkheft 01 – Digitalisierung der Arbeitswelt“ im Umfang von 73 Seiten erschienen ist, wurde jetzt ein zweiter Band unter dem Titel „Werkheft 02 – Wie wir arbeiten (wollen)“ veröffentlicht – der Umfang ist auf 232 Seiten gewachsen.
Die Werkhefte sollen „Einblick in die Diskurslage zu den Schwerpunktthemen der jeweiligen Ausgaben“ schaffen und „eine erweiterte Plattform für den fachlichen Austausch über die Zukunft der Arbeit“ bilden. Bestandteil sind auch längere Fotostrecken.
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Im Handwerk wird teils mit harten Bandagen gekämpft, die Frontlinie verläuft zwischen den Handwerkskammern, die die Meisterbetriebe vertreten, und Handwerkern ohne Meisterzwang.
Alles ist aber nicht erlaubt: Der einflussreiche Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat jetzt vor dem Bremer Landgericht eine verbindliche Unterlassungserklärung im Rechtsstreit mit einem Dachdecker im Reisegewerbe aus Bremen abgegeben. Tenor: Reisegewerbetreibende dürfen nicht pauschal herabgewürdigt und in die Nähe von Betrügern gerückt werden.
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Am Donnerstag, 29. September 2016 war VGSD-Vorstand Andreas Lutz bei der Regionalgruppe Rhein-Neckar in Mannheim zu Gast. Im ersten Quartal 2016 war er im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Vorstand on Tour“ bereits in München, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Stuttgart und Köln gewesen.
Die Rhein-Neckar-Regionalgruppe war damals noch in der Entstehungsphase. Jetzt kam Andreas auf die damals ausgesprochene Einladung zurück. Wir hatten dafür das Restaurant Lindbergh am City-Flughafen in Mannheim gemietet. Berufshaftplicht-Spezialist exali.de sponserte das Event.
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- 5. Oktober 2016, 16:30 Uhr "Wie man mit dem optimalen Ablagesystem viel Zeit spart" (Experte: Victor Lourenco)
- 13. Oktober 2016, 16:30 Uhr "Welche Auswirkungen hat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung für Selbstständige?" (Experte: Andreas Rübsam)
- 18. Oktober 2016, 16:00 Uhr "Altersvorsorge für Selbstständige" (Experte: Sven Kesberger)
- 25. Oktober 2016, 16:30 Uhr "Mit einer einfachen Liquiditätsplanung finanzielle Engpässe vermeiden" (Experte: Birgit Baum)
- 8. November 2016, 16:00 Uhr "Neue Buchhaltungsvorschriften: Wie biete ich dem Steuerprüfer möglichst wenig Angriffsfläche?" (Experte: Simone Lensing)
- 15. November 2016, 16:30 Uhr “Hohe PKV-Beiträge: Durch Tarifoptimierung viel Geld sparen? Was ist zu beachten?” (Experte: Gerd Güssler)
- 24. November 2016, 16:00 Uhr „Kann ich mir meine private bzw. gesetzliche Krankenversicherung im Alter noch leisten?“ (Experte: Sven Kesberger)
- 30. November 2016, 16:30 Uhr "Reisekosten" (Experte: Simone Lensing)
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