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Vierte Corona-Welle Bundesländer fordern Verlängerung der Überbrückungs- und damit auch Neustarthilfe

Prof. Dr. Andreas Pinkwart ist NRW-Wirtschaftsminister und aktuell Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder

Es fühlt sich an wie ein Alptraum. Die Coronakrise schien überwunden, nun kommt sie mit voller Wucht zurück. Angesichts rasant steigender Infektionszahlen hat die Ampel-Koalition auf Druck der Bundesländer schärfere Maßnahmen beschlossen als zunächst geplant - mit hohen Folgekosten für Selbstständige vom Friseurbetrieb über die Gastronomie bis zur Veranstaltungswirtschaft.

Die Corona-Hilfen, die eigentlich zum Jahresende auslaufen sollten, werden nun doch länger benötigt. Das Handelsblatt berichtet, dass die Bundesländer mit großer Mehrheit eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus (die die Neustarthilfe Plus umfasst) über das Jahresende hinaus für erforderlich halten. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hat als Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz eine Umfrage unter den Landeswirtschaftsministerien durchgeführt.

Alle bis auf zwei Länder für Verlängerung der Hilfen

Bis auf Brandenburg und Schleswig-Holstein (das von der Corona-Krise weniger stark betroffen ist) hätten sich alle Bundesländer für eine Verlängerung ausgesprochen, schreibt Pinkwart an Peter Altmaier (CDU), den zurzeit noch geschäftsführend amtierenden Bundeswirtschaftsminister. Dieser hatte sich selbst bereits letzte Woche für eine Verlängerung der Hilfen bis Ende März 2022 ausgesprochen. Allerdings hat hier das Bundesfinanzministerium, das Olaf Scholz untersteht, mitzureden.

Laut Handelsblatt habe Pinkwart im Namen der Länder an Altmaier auch die "dringliche Bitte" herangetragen, die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen zu verlängern, damit die Bewilligungsstellen der Länder dies besser bewältigen könnten. Für die im ersten Halbjahr 2021 erhaltene Neustarthilfe zum Beispiel muss das entsprechende Onlineformular nach aktuellem Stand bis Ende Dezember diesen Jahres ausgefüllt werden, ansonsten ist die gesamte erhaltene Förderung zurückzuzahlen.

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