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Viko mit BMAS-Staatssekretär Björn Böhning Hat das BMAS Wissensarbeiter und Rechtssicherheit ausreichend im Blick?

Heute Nachmittag fand im Rahmen der Mittelstandsallianz eine knapp eineinhalbstündige Videokonferenz mit Staatssekretär Björn Böhning aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) statt.

Böhning (42) ist Diplom-Politologe und war zwischen 2004 und 2007 Bundesvorsitzender der Jusos, seitdem ist er auch Mitglied des SPD-Parteivorstands. Dort repräsentiert er die Parteilinke. 2007 arbeitete er in der Senatskanzlei des Landes Berlin zunächst als Referatsleiter, dann ab 2011 als Staatssekretär.

Bei der Videokonferenz mit Staatssekretär Björn Böhning (BMAS)

Seit März 2018 ist er als beamteter Staatssekretär im BMAS neben

  • Arbeitsrecht und Arbeitsschutz sowie
  • internationaler Beschäftigungs- und Sozialpolitik
  • zuständig für die "Zukunft der Arbeit" (Digitalisierung und Automatisierung sowie KI) und
  • das im BMAS angesiedelte "Observatorium für Künstliche Intelligenz".

Nach einem Grußwort von Andreas Jahn (BVMW bzw. Mittelstandsallianz) und einführenden Bemerkungen von Björn Böhning war als erster von drei Blöcken das Thema "Selbstständigkeit" an der Reihe – Gelegenheit für Andreas Lutz vom VGSD gemeinsam mit den Verbandskolleg/innen Marei Strack (DDIM) und Ralf Lemster (BDÜ) Fragen zu stellen.

Marei Strack ging auf das Thema Rechtssicherheit ein, Andreas nahm die Zuständigkeit des Ministers für die "Zukunft der Arbeit" zum Anlass, kritische Fragen in diese Richtung zu stellen. Alle drei forderten, dass die Soloselbstständigen und ihre Vertreter stärker in diese betreffende Gesetzesvorlagen einbezogen werden sollten.

Statement und Fragen des VGSD

"Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Gelegenheit zum Austausch.

In zahlreichen Publikationen und öffentlichen Äußerungen, malt das BMAS ein Bild von der Zukunft der Arbeit, bei dem die Plattformökonomie die oder mindestens eine zentrale Rolle spielt. Das BMAS hat eine Vielzahl von Studien beauftragt, um diesen Blick auf die Zukunft zu prüfen. Das Ergebnis war regelmäßig, dass diese Art von Tätigkeiten eine Nischenrolle spielt und nicht prägend für die Zukunft der Arbeit sein wird. Auch deshalb weil leicht "zerlegbare" Dienstleistungen letztlich in Niedriglohnländer vergeben oder ganz automatisiert werden können.

In Gesprächen mit Mitgliedern aus allen Branchen stellt sich uns die Zukunft der Arbeit ganz anders dar: In einer Wissensgesellschaft arbeiten Experten in Teams agil und projektbezogen an komplexen Lösungen, z.B. Software, neuen Produkten usw.

Das dafür benötigte, teils hochspezielle Wissen muss meist kurzfristig zur Verfügung stehen. Soloselbstständige spielen (wie die Entwicklung in anderen Industrieländern zeigt) in der Wissensgesellschaft eine zunehmende Rolle, weil sie typischerweise eigeninitiativ und vorausschauend das in Zukunft benötigte Wissen antzipieren und dann flexibel zur Verfügung stellen.

  • Welche Rolle spielen Wissens- und Projektarbeit Ihres Erachtens für die Zukunft der Arbeit?
  • Teilen Sie die Ansicht, dass die Einbindung von selbstständigen Experten in agile Projekte vereinfacht und rechtssicher geregelt werden sollte?
  • Welche Studien haben Sie beauftragt, um die Arbeitsbedingungen und Probleme auch in der Projektwirtschaft zu untersuchen, z.B. bei IT-Projekten?
  • Warum sind im Anfang des Jahres berufenen und erst kürzlich erweiterten 'Rat der Arbeitswelt' selbstständige Wissensarbeiter und deren Interessenvertreter bis heute nicht vertreten?
  • Etwas ähnliches erleben wir gerade in Bezug auf das von Ihnen finanzierte 'Haus der Selbstständigen': Die Einrichtung erhebt den Anspruch, die Interessenvertretungen der Selbstständigen zu vernetzen, ist aber meines Wissens bisher auf keinen unserer Verbände zugekommen, obwohl wir einen hohen Anteil an Soloselbstständigen repräsentieren."

Antworten von Staatssekretär Böhning

Wir haben die Antworten nicht aufgezeichnet, aber fleißig mitnotiert:

Wir sehen uns laut Staatssekretär Böhning einem fundamentalen Strukturwandel durch demographischen Wandel, Digitalisierung und Dekarbonisierung (als Reaktion auf den Klimawandel) gegenüber. Der Strukturwandel, insbesondere die Digitalisierung, wird durch die Pandemie noch beschleunigt. Die Arbeitskultur ändert sich. Dies wird am Thema Homeoffice deutlich. Was das BMAS eigentlich für 2030 erwartet hatte, geschieht schon jetzt im Zeitraffertempo: Bestimmte Branchen brechen ein, andere entstehen neu. Es herrscht zugleich Fachkräftemangel und -überschuss.

Das sind vielfältige Entwicklungen, die man falsch verstanden hätte, würde man sie nur auf die Plattformökonomie reduzieren. Die sei stark wachsend, aber doch nur ein sehr kleiner Teil. Die Zahl der Soloselbstständigen sei in Deutschland nicht gewachsen und das Phänomen sei extrem heterogen mit einer Bankbreite von IT-Selbstständigen bis Lieferando.

Der Dialog mit Verbänden sei wichtig, weil es sonst schwer ist, passgenaue Lösungen zu finden, wie wir es in der Corona-Krise erlebt hätten.

Selbstständigkeit sei die Freiheit, sich Aufträge zu suchen und selbst zu entscheiden, welche man davon annehme. Bei Plattformen sei diese oft nicht gegeben.

Reform des Statusfeststellungsverfahrens im Rahmen der Altersvorsorgepflicht

Böhning ist bekannt, dass letztes Jahr im Kontext der geplanten Altersvorsorgepflicht (AVP) Gespräche über eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens zwischen uns und seinem Staatssekretärs-Kollegen Dr. Rolf Schmachtenberg stattgefunden haben sowie auf Arbeitsebene.

Im Rahmen des Gesetzentwurfes über eine AVP, die das BMAS in Kürze vorlegen werde, werde auch das Statusfeststellungsverfahren neu geregelt. Dabei seien vier Leitgedanken entscheidend gewesen:

  • Es solle schon früher, vor Aufnahme einer Tätigkeit, über deren Status entschieden werden ("Prognoseentscheidung")
  • Das Verfahren solle beschleunigt werden, was aber an Grenzen stoße, weil man ja eine Abwägung im Einzelfall treffen müsse
  • Durch "Gruppenentscheidungen" solle erreicht werden, dass nicht nur über einzelne Aufträge, sondern auch über vergleichbare Fallkonstellationen entschieden werde.
  • Außerdem solle ein direkter Dialog mit den Betroffenen stattfinden, Anhörung, Widerspruchsverfahren u.ä. gestärkt werden.

(Diese Aussagen decken sich weitgehend mit dem, was wir letztes Jahr im Rahmen von drei Fachgesprächen zum Thema Statusfeststellungsverfahren im BMAS besprochen haben. Allerdings sind diese Maßnahmen aus unserer Sicht nicht ausreichend, um Rechtssicherheit herzustellen. Der vierte Punkt war nicht Gegenstand unserer Gespräche, vielmehr war besprochen worden, mit den Verbänden regelmäßige Konsultationen durchzuführen, um die Regelungen an die Entwicklung der Arbeitswelt anzupassen und problematische Fallkonstellationen zu diskutieren.)

Dies wolle man mit dem Gesetzesentwurf kurzfristig auf den Weg bringen. Er könne mehr Rechtssicherheit schaffen.

Crowdworker seien anders zu behandeln als Wissensarbeiter

Das BMAS habe die Selbstständigen im Blick, finde Angestellte nicht besser als Selbstständige. Er sehe Herausforderungen wie agile Arbeit, habe persönlich viele Workshops zu diesem Thema gemacht in größeren Unternehmen und Startups.

Er werde genau beobachten, ob die Reform des Statusfeststellungsverfahrens im Rahmen der AVP mehr Rechtssicherheit schafft oder nicht.

Man betrachte also nicht nur die Plattformen, aber auch. Zu diesen habe es umfangreiche Dialoge gegeben, resultierend in dem letzte Woche vorgestellte Eckpunktepapier. Durch das BAG-Urteil zum Fall eines Gig-workers sei das alles noch einmal virulenter geworden.

Crowd- und Gig-worker seien aber ganz anders zu behandeln als Wissensarbeiter, die in weiten Teilen selbstständig sein wollen. Auch bei Wissensarbeitern gäbe es zwar viele Plattformen. Diese seien aber vor allem Vermittlungsplattformen. Hier würden sich dann die in den Eckpunkten vorgestellten Maßnahmen nicht auswirken.

Zum "Rat der Arbeitswelt" und "Haus der Selbstständigen"

Das "Haus der Selbstständigen" habe habe die Aufgabe, vorhandene Akteure zu vernetzen und Weiterbildungsangebote für Qualifikation und Weiterbildung zu entwickeln. Es habe gerade erst seine Arbeit aufgenommen, hier bitte er um Geduld.

Was den Rat der Arbeitswelt betrifft, so ähnele dieser dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage. Es sei erforderlich, nicht nur ökonomische Kennziffern anzuschauen, sondern auch die qualitative Entwicklung.

Ziel sei es nicht, "jede einzelne Berufsgruppe" zu repräsentieren. Aus dem Rat selbst habe es die Bitte gegeben, bei Startups/Gründern sowie sozialen Dienstleistungen nachzujustieren, dem sei man nachgekommen. Auch seien zwei Unternehmern Mitglied des Rates. Nicht vertreten seien einzelne Verbände oder Berufsgruppen, auch keine Gewerkschaften. Lediglich von DGB und BDA gäbe es Vertreter, aber nicht aus dem Vorstand. Im Rat sei somit ausreichend Expertise vorhanden, um die Zukunft der Arbeit prognostizieren zu können.

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