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Von der Leyen schafft Gründercoaching für Arbeitslose ab / Antragstellung nur bis 31.12.13 / Briefaktion

85% Rückgang sind nicht genug - nun streicht die Bundesarbeitsministerin auch noch das Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose, eine der wichtigsten verbleibenden Förderinstrumente. "Ministerin von der Leyen festigt mit diesem Vorhaben ihren Ruf als Chancentod für Arbeitslose" erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, auf deren schriftliche Anfrage hin das Bundesarbeitsministerium (BMAS) diesen Schritt offenlegte.

"Es ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, die Variante 'Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit' in der kommenden ESF-Förderperiode fortzuführen." schreibt Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe in seiner Stellungnahme, ohne - obwohl von Pothmer ausdrücklich erbeten - hierfür eine Begründung abzugeben.

Zwei Gruppen zuvor Arbeitsloser können diese Form des Gründercoaching, abgekürzt "GCD90", im ersten Jahr nach der Gründung beantragen und haben dann ein Jahr Zeit, die Coachingstunden in Anspruch zu nehmen:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld I, die mit Gründungszuschuss gegründet haben
  • Alle Empänger von Arbeitslosengeld II, die sich selbstständig machen

Gefördert wird eine Beratung im Umfang von bis zu 40 Stunden. Der Eigenanteil beträgt dabei 10 Prozent bzw. 10 Euro pro Beraterstunde.

Da gerade Gründer aus der Arbeitslosigkeit in der Gründungsphase jeden Euro zwei mal umdrehen, wollte der Gesetzgeber mit Programmen wie diesem dazu beitragen, dass Gründer trotzdem qualitativ hochwertige Beratung in Anspruch nehmen, um so teure Fehlentscheidungen zu vermeiden und schneller eine nachhaltige Selbstständigkeit aufzubauen. Das Programm war überaus erfolgreich. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte das Ministerium in einer Unterrichtung das Coaching noch ausdrücklich gelobt.

Eigenanteil bei Beratung künftig bis fünf mal so hoch

Den Arbeitslosen steht künftig nach der Gründung nur noch das "normale" Gründercoaching zur Verfügung, das sich bisher an etabliertere Selbstständige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung richtete. Hier beträgt der Eigenanteil 50 Prozent (neue Bundesländer ohne Berlin: 25 Prozent). Es ist vorgesehen, dieses Programm über 2013 hinaus fortzusetzen.

Tipp: Wer die Voraussetzungen  für das GCD90 erfüllt, kann noch bis Ende 2013 einen Antrag auf Förderung stellen, sollte aber wegen erheblicher Bearbeitungszeiten nicht zu lange warten. Nach erfolgreicher Antragstellung hat er bis zu einem Jahr Zeit, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Auswirkungen

  • Für Gründer aus ALG2-Bezug: Da der Eigenanteil von 10 Prozent von Gründern aus ALG2 schon bisher oft nur schwer aufzubringen war, werden diese Gründer damit von hochwertiger Beratung ausgeschlossen. Dies wird dazu führen, dass deutlich mehr Menschen im ALG2-Bezug verbleiben bzw. ihnen keine nachhaltige Gründung gelingt.
  • Für Gründer aus ALG1-Bezug: Die Zahl der mit Gründungszuschuss geförderten und damit zum GCD90 berechtigten Gründer ist im letzten Jahr bereits dramatisch eingebrochen. Hier wird sich eine Beratung nur noch leisten, wer zuvor über ein höheres Einkommen verfügte und den Wert eines guten Beraters einschätzen kann. Die Inanspruchnahme der Förderung wird also stärker sozial selektiv geschehen.

Unsere Meinung

Die Entscheidung, das Programm zu beenden, ist unverständlich, zumal die Förderung aus ESF-Mitteln stammt, die nationalen Haushalte also nicht belastet.

Sie fügt sich in eine ganze Serie von Gesetzesänderungen, die sich gegen "kleine" Gründungen bzw. solche aus der Arbeitslosigkeit richten und in ihrer Summe auf eine Zerschlagung der gesamten Förderinfrastruktur für kleine Gründungen hinauslaufen. Zeitgleich legt die Regierung millionenschwere Programme auf, die privaten Investoren ("Business Angels") zugute kommen.

Was uns beim VGSD besonders ärgert, ist dass diese Entwicklung ohne öffentliche Diskussion stattfindet, quasi im Verborgenen. Hinterher will es dann niemand gewesen sein.

Als Verband wollen wir erreichen, dass die Medien über diesen Zerschlagungsprozess und seine weitreichenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen berichten. Wir wollen die verantwortlichen Politiker zur Rede stellen.

Aktiv werden: An Wahlkreisabgeordnete bzw. -kandidaten schreiben/ mailen

Deshalb haben wir einen "Musterbrief an Ihren Abgeordneten" entwickelt, den Sie variieren oder auch wörtlich übernehmen können. Werden Sie jetzt aktiv und stellen Sie die verantwortlichen Politiker aus Ihrer Region zur Rede!

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