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Vorbild Österreich? Jein.

Viele Sozialpolitiker und Vertreter der deutschen Rentenversicherung äußern sich in jüngster Zeit auffällig positiv über das österreichische Sozialversicherungssystem. Vor allem gefällt ihnen die Pflichtversicherung für Erwerbstätige, die Angestellte und Selbstständige gleichermaßen erfasst. Bei genauem Hinsehen zeigt sich aber: Die Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit ist auch in Österreich ein Problem, das zu erheblichen Verwerfungen und zu Rechtsunsicherheit führt.

Andreas Koch von TVnet Austria.

Wenn alle in die Rentenkasse einzahlen, sollte es eigentlich egal sein, ob sie selbstständig oder angestellt arbeiten. Genau das ist in unserem Nachbarland aber nicht der Fall. Denn: Selbstständige sind über die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert, Angestellte über die Gebietskrankenkassen (GKK). Über die Einstufung entscheidet jeweils die GKK – aber die Gebietskrankenkassen stufen immer mehr Selbstständige als Angestellte ein und machen sie auf diesem Weg zu Zwangsmitgliedern. Häufige Folge: Der Auftraggeber muss Sozialabgaben für mehrere Jahre nachzahlen, obwohl die Beiträge schon an die SVA bezahlt worden sind. Das verunsichert viele Auftraggeber. Besonders drastisch reagierten TV-Sender und -Produzenten. So engagieren einige Produzenten Selbstständige nur noch über dazwischen geschaltete Produktions- oder Arbeitnehmerüberlassungsfirmen.

Weniger Einkommen, schlechtere Arbeitsbedingungen

Die Folgen für Selbstständige sind fatal: Menschen, die viele Jahre lang erfolgreich direkt mit den Sendern zusammengearbeitet haben, werden in Vertragsverhältnisse mit durchaus fragwürdigen Firmenkonstruktionen gedrängt. Wer die neue Konstruktion nicht akzeptiert, erhält keine Aufträge mehr. Im Ergebnis werden bisherige Errungenschaften unterwandert, Arbeitsbedingungen sowie Honorare verschlechtern sich. Andreas Koch von TVnet Austria, einem im vergangenen Jahr gegründeten Selbstständigennetzwerk für Kreative und Techniker, begrüßt zwar prinzipiell die Intention der GKK, Arbeitnehmer zu schützen. In Branchen wie TV, IT und Gesundheit führe die strikte Anwendung nicht mehr zeitgemäßer Vorschriften aber zu erheblichen Nachteilen für viele Selbstständige. Noch dazu werde die Prüfung des Selbstständigen-Status in jedem Bundesland anders gehandhabt.

TVnet Austria ist ein Netzwerk für Kreative und Techniker.

Mit Blick auf die Lage in Österreich warnt der VGSD-Vorsitzende Andreas Lutz davor, von einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige mehr Rechtssicherheit zu erwarten: „Den Trend, dass Freelancer in Zeitarbeit gedrängt werden oder Aufträge nur noch über Vermittler erhalten, beobachten wir in Deutschland bereits seit einiger Zeit. Das zum 1. April 2017 in Kraft tretende 'Werkvertragsgesetz', mit dem eigentlich Leiharbeit bekämpft werden sollte, führt dazu, dass seit Monaten Selbstständige massenhaft in ebendiese gedrängt werden und bisher gut bezahlte Aufträge verlieren. Die geplante Rentenversicherungspflicht stellt die bestehende Altersvorsorge vieler Selbstständiger in Frage und führt zu mehr Schaden, als sie nützt.“

Lichtblick: Positivkriterien für Selbstständigkeit

In Österreich hat die Bundesregierung das Problem immerhin erkannt und einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der für Freelancer und ihre Auftraggeber Rechtssicherheit schaffen soll. Zudem haben in Oberösterreich Wirtschaftskammer und Gebietskrankenkasse einen Kriterienkatalog erarbeitet, der die Einstufung von Selbstständigen im IT-Sektor sowie im Bereich Film und TV regelt. Unter anderem muss ein Selbstständiger eine Gewerbeberechtigung vorzeigen können und seine Leistung durch einen professionellen Marktauftritt anbieten und bewerben. „Solche Positivkriterien haben wir auch in Deutschland immer wieder vorgeschlagen“, so Andreas Lutz. „Doch während sich in Österreich jüngst Bundeskanzler Kern Zeit für ein Gespräch mit den betroffenen Selbstständigen genommen hat, erkennen die verantwortlichen Politiker bei uns noch immer nicht die Tragweite des Problems. An dieser Stelle sollten wir von Österreich lernen.“

Weitere Informationen finden sich hier:

- Facebook-Seite von TVnet Austria

- Kriterienkatalog für die Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit

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