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Update Wahlprüfstein Rentenversicherungs- versus Altersvorsorgepflicht / jetzt mit Video-Zusammenfassung

Update: Kurzinterview zum Wahlprüfstein

(07.09.17) Inzwischen hat exali.de eine Serie von Kurzinterviews mit dem VGSD-Vorsitzenden Andreas Lutz zu unseren Wahlprüfsteinen geführt und veröffentlicht diese nach und nach bis zur Bundestagswahl. Die bereits veröffentlichten findet ihr in unserer Übersicht.

Gegenüber früheren Videos hat sich dieses Mal einiges geändert: Rechts im Bild werden die wichtigsten Positionen der Parteien noch einmal schriftlich dargestellt. Das ganze Video bekommt dadurch noch mehr "Tempo".

Hier also das ganz neue Video zum Thema "Altersvorsorge- oder Rentenversicherungspflicht?":

Wahlprüfstein: Rechtsunsicherheit durch Scheinselbstständigkeit

Bist du noch unsicher, wen du im September wählen sollst? Wir zeigen, wie die verschiedenen Parteien zu Themen stehen, die für Freelancer relevant sind.

Wir haben den Parteien, die aller Voraussicht nach im nächsten Bundestag vertreten sein werden, neun Fragen gestellt (zur Übersicht).

Die zweite gehört zum Themenkomplex Sozialversicherung und befasst sich mit der Altersvorsorge:

Rentenversicherungs- versus Altersvorsorgepflicht: Planen Sie die Einführung solcher Pflichten für Selbstständige? Falls ja: In welcher Form, ab welchem Jahrgang und in welcher Höhe? Wie verhindern Sie eine Überforderung von Selbstständigen mit geringem und mittlerem Einkommen? Wie schaffen Sie Rechtssicherheit für die Mehrheit derer, die verantwortungsvoll vorgesorgt haben und dazu bereits langfristige Verpflichtungen eingegangen sind?

Die Antwort der CDU/CSU:

Das Logo von CDU/CSU."Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll. Die gesetzliche Rente soll zentraler Pfeiler der Altersvorsorge bleiben. Daneben sind Betriebsrenten und die private Vorsorge ebenfalls von großer Bedeutung für eine nachhaltige und gute Altersversorgung. Unser Ziel bleibt es weiterhin, Altersarmut zu vermeiden. Sollte sich vor dem Jahr 2030 aufgrund der Empfehlungen der Kommission Handlungsbedarf bei der betrieblichen oder privaten Vorsorge ergeben, werden wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Die Kopplung der sozialen Absicherung an abhängige Beschäftigung stößt an ihre Grenzen, wenn der Anteil der Selbstständigen ohne eigene Beschäftigte an den Erwerbstätigen immer weiter steigt. Nicht nur abhängig Beschäftigte sind schutzbedürftig, sondern vielfach auch Selbstständige ohne eigene Beschäftigte (Solo-Selbstständige). Deshalb muss gerade für diese Personengruppe eine soziale Absicherung entwickelt werden. Dabei sollen sie etwa in der Rente zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten wählen können. Wir werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen, die finanzielle Situation von kleinen Einkommen nicht weiter verschärfen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern."

Die SPD hat unsere erste und unsere zweite Frage zusammen beantwortet. In der ersten Frage ging es um Rechtsunsicherheit.

"Die bislang fehlende Verpflichtung zur Altersvorsorge für einen Großteil der Selbstständigen führt zu einer Sicherungslücke in diesem Zweig der Sozialversicherung. Selbstständigkeit ist dadurch ein eindeutig identifizierbarer Risikofaktor im Hinblick auf eine drohende Altersarmut. Wir sind daher der Auffassung, dass Selbstständige grundsätzlich Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sein sollen. Ausnahmen gelten bei einer Mitgliedschaft in einem bestehenden Versorgungswerk und für Selbstständige, die bereits über eine Altersvorsorge verfügen, die ein mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbares Sicherungsniveau tatsächlich gewährleistet.

Für den Übergang in das System einer verpflichtenden Altersvorsorge wollen wir neben der Pflichtversicherung für alle neuen Selbstständigen für die bereits selbstständig Tätigen eine Altersgrenze (z. B. 50 Jahre), unterhalb derer ebenfalls die Verpflichtung greift. Selbstständige oberhalb dieser Altersgrenze können ihre bisherige Altersvorsorge fortführen und sollen nicht automatisch Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung werden, es sei denn, sie beantragen dies von sich aus. Selbstständige, die diese Altersgrenze noch nicht erreicht haben, können eine persönliche Ausnahme erhalten, sofern sie bereits Alterssicherungsansprüche – z.B. aus einer staatlich geförderten „Rürup-Rente“ - erworben haben, die eine ausreichende Absicherung zumindest oberhalb des Grundsicherungsniveaus erwarten lassen. Wir werden zudem prüfen, ob für Selbstständige, die ausreichende Ansprüche unter den Bedingungen der „Rürup-Rente“ erwerben, eine solche Ausnahme auch über die Übergangsregelung hinaus gewährt werden kann.

Im Zuge der Verbesserung der Alterssicherung für Selbstständige ist auch das Verfahren der Statusfeststellung zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten."

Die Antwort der Linkspartei:

Das Logo der Linkspartei."Ein Blick nach Österreich zeigt, dass die Rentenversicherung leistungsfähig und zukunftssicher ist. Dort ist die Rente als Erwerbstätigenversicherung organisiert, in der bis auf sehr wenige alle mit ihrem Erwerbseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze versicherungspflichtig sind. Unter anderem durch die breitere Versichertenbasis können erheblich höhere Renten ausgezahlt werden: die durchschnittliche Rente in Österreich lag 2015 bei 1851 Euro monatlich für Männer, 1051 für Frauen, in Deutschland waren es 1056 Euro bei den Männern, 634 Euro bei den Frauen. Und das System ist allen Unkenrufen zum Trotz auch langfristig stabil.

DIE LINKE will die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung erweitern, in der alle Erwerbstätigen mit

ihrem jeweiligen Erwerbseinkommen versicherungspflichtig sind. Zunächst geht es uns darum, vor allem Selbstständige ohne

ausreichende Altersvorsorge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) aufzunehmen, aber auch alle anderen Selbstständigen,

Beamte, PolitikerInnen usw. werden in die GRV aufgenommen.

Grundsätzlich orientieren sich die Beiträge zur Rentenversicherung am jeweiligen Einkommen. Wir werden dabei sicherstellen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Selbstständigen gewahrt bleibt und Liquidität gesichert ist. Es ist eine Minderung der Beitragslasten vorzusehen, wenn es wirtschaftlich nicht gut läuft. Bestehende Ansprüche etwa aus berufsständischen Versorgungswerken bleiben selbstverständlich erhalten, für langfristig laufende private Vorsorgeverträge werden großzügige

Übergangsregelungen geschaffen."

Die Antwort der Grünen:

Das Logo von Bündnis 90/Grüne."Wir wollen, dass Selbstständige gegen Altersarmut abgesichert sind, ohne sie zu überfordern. Deshalb wollen wir die nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, denn das bietet ihnen die Möglichkeit, von einem stabilen Gesamtsystem mit attraktiver Rendite und umfassendem Leistungskatalog zu profitieren. So werden in der Rentenversicherung Zeiten der Kindererziehung und Pflege anerkannt, die Hinterbliebenenrente hilft beim Tod der Partnerin oder des Partners. Wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder gesundheitlicher Einschränkung nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist, besteht der Anspruch auf Rehabilitationsleistungen und eine Erwerbsminderungsrente. Mit der grünen Garantierente würde eine 30-jährige Mitgliedschaft in der GRV ausreichen, um eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erhalten.

Um eine Überforderung zu vermeiden, sollen die Beiträge oberhalb des Mindestbeitrags einkommensbezogen ausgestaltet werden, zudem sollte die Möglichkeit eröffnet werden, zusätzlich zum Pflichtbeitrag freiwillige Zahlungen zu leisten, um in guten Zeiten Lücken aus schlechten Zeiten zu schließen und es sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, Auftraggeberinnen und -geber an den Sozialversicherungsbeiträgen zu beteiligen. Auch muss die Belastung mit Beiträgen zu anderen Sozialversicherungen mit in den Blick genommen werden. In jedem Fall muss es Übergangsregelungen geben, muss auf bereits getroffene Vorsorgeentscheidungen Rücksicht genommen werden."

Die Antwort der FDP:

"Wir Freie Demokraten wollen Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichten und ihnen zugleich ein umfassendes Wahl- und Gestaltungsrecht bei der Vorsorgeform einräumen. Denn zahlreiche Selbstständige haben heute im Alter kein ausreichendes Einkommen. Sie sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, für die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen müssen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, sollen Selbstständige künftig für eine Basisabsicherung im Alter vorsorgen. Sie soll zu einer Rente führen, die oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Alle Selbstständigen, die nicht Pflichtmitglied in einem berufsspezifischen Alterssicherungssystem sind, sollen dabei die Freiheit haben, ihre Vorsorgeform selbst zu wählen. So können sie entscheiden, ob sie privat etwa im Rahmen einer steuerlich geförderten Basisrente oder freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter vorsorgen. Die Pflichtversicherung einzelner Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung wollen wir abschaffen. Neben Rentenversicherungsverträgen sollen auch Fonds, Immobilien und Rückstellungen aus dem Betriebsvermögen anerkannt werden. Zusätzlich zu dieser Wahlfreiheit wollen wir weitreichende Übergangsvorschriften und Karenzzeiten für Gründer schaffen, um größtmögliche Eigenständigkeit, Flexibilität und Freiheit der Selbstständigen zu gewährleisten."

Die Antwort der AfD tragen wir nach, sobald sie uns vorliegt.

Welche Partei überzeugt dich mit ihrer Position am meisten? Bitte hinterlasse einen Kommentar!

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