Die mahnenden Worte von Kanzlerin Merkel zu ihrem Gesetzesentwurf kann Arbeitsministerin Nahles nicht einfach weiter ignorieren. Der Plan, das Gesetz am 17.12.15 unverändert im Kabinett beschließen zu lassen, geht nicht auf.
Aus Unionskreisen hat die FAZ erfahren, das Kanzleramt habe den Entwurf „erst einmal gestoppt“. Das Bundesarbeitsministerium sei angewiesen worden, erneut die Tarifpartner (also Gewerkschaften und Arbeitgeber) zu konsultieren.
Damit bestätigen sich Aussagen von Wolfgang Steiger, dem Generalsekretär des Wirtschaftsbeirats der CDU, über die wir zuvor bereits berichtet hatten.
Das Arbeitsministerium hat laut FAZ mit der Aussage reagiert, das Gesetz befinde sich nach wie vor in der Frühkoordinierung. Das Ministerium strebe eine zeitnahe Kabinettsbefassung an.
Stellungnahme des VGSD
Wir gehen davon aus, dass diese Entwicklung für Andrea Nahles nicht ganz überraschend kommt. Möglicherweise hat sie eine abgemilderte Version des Gesetzes in der Schublade. Wir sind gespannt, wie schnell sie mit einem geänderten Entwurf reagiert.
Es ist jetzt sehr wichtig, den Druck aufrecht zu erhalten, denn jetzt besteht u.U. die Chance, durch eine lebendige öffentliche Diskussion auf einen „abgemilderten“ Entwurf Einfluss zu nehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Nahles kurzfristig einen nur leicht abgemilderten Entwurf präsentiert, der dann mit einigen Kompromissen „durchgeht“.
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