Gestern, am 23. September, fand von 11 bis 17 Uhr das inzwischen bereits neunte Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) statt.
Der Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU, MdB Peter Weiß, nahm sich gut 75 Minuten, um mit uns über die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige zu sprechen. Erst kürzlich hatte Weiß in einem FAZ-Beitrag zu diesem Thema (leider nicht öffentlich zugänglich und daher nicht verlinkt) für Aufmerksamkeit gesorgt. Darin schlug er vor, die landwirtschaftliche Sozialkasse zu einem Versorgungswerk für die bisher nicht obligatorisch versicherten Selbstständigen auszubauen und damit eine weitere Opt-out-Möglichkeit zu schaffen.
Gespräch mit Peter Weiß soll in weiterem Treffen vertieft werden
Er erläuterte diesen Vorschlag, wollte aber auch von uns wissen, was denn bei den BMAS-Fachgesprächen zur Altersvorsorgepflicht herausgekommen ist. Ein intensiver Dialog, bei dem er viele Fragen der rund 25 anwesenden Verbandsverterter beantwortete, entspann sich daraus. Das Gespräch hat ihm wohl gut gefallen. Am Ende tauschte er mit mir (Andreas Lutz) die Visitenkarten, um im Oktober ein weiteres vertiefendes Gespräch im kleineren Kreis zu vereinbaren.
Generell machen wir die Erfahrung, dass die Ernsthaftigkeit unserer Diskussionen und die Möglichkeit, mit den politisch aktiven Berufs- und Selbstständigenverbänden in ihrer ganzen Breite an einem Ort zu sprechen, bei unseren politischen Gästen sehr gut ankommt. Im März hatten wir den rentenpolitischen Sprecher der Grünen, Markus Kurth, zu Gast. Am Ende des Gesprächs mit uns hatte er damals direkt die Ausrichtung eines Fachgesprächs zum Thema Rechtssicherheit und Altersvorsorgepflicht angeboten. (Dieses findet nunmehr am morgigen 25. September statt.)
Niederschmetternder Vortrag: Honorarärzte-Anwalt Markus Keubke berichtet über BSG-Urteil
Der Vortrag des Honorarärzte-Anwalts Markus Keubke zum BSG-Leitfall war ausgesprochen informativ, unterhaltsam vorgetragen – und inhaltlich niederschmetternd. Keubke hatte für den Bundesverband der Honorarärzte e.V. (der BAGSV-Mitglied ist) sechs der elf Fälle vertreten, die am 4. Juni vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt wurden. Dabei wurden die Honorarärzte bei allen entschiedenen Fällen (acht Urteile wurden ausgesprochen, die restlichen drei Kläger zogen ihre Revision vor einem Urteil zurück) auf abhängig beschäftigt entschieden.
Obwohl die Ärzte mehr als nur fair bezahlt werden, als Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken für ihr Alter abgesichert sind, (meist privat) kranken- und pflegeversichert sind, es in der Regel - finanziell gesehen - also nur um Nachforderungen in Höhe von 3,5 Prozent für Arbeitslosenversicherungen und diverse Arbeitgeber-Umlagen geht, hat die deutsche Rentenversicherung die Honorarärzte über Jahre verfolgt, obwohl die Krankenhäuser in starkem Maße auf sie angewiesen sind. DRV und Gerichte haben dabei die Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit immer weiter erhöht: In dem Maße, in dem die Honorarärzte zuvor geforderte Bedingungen für eine Selbstständigkeit erfüllt hatten, wurden neue erhoben. Dieses Katz- und Maus-Spiel (aus Sicht des Gerichts) wollte das BSG nun offenbar ein für alle mal beenden.
Das jetzige Urteil kommt nach Überzeugung von Keubke einem Verbot von Selbstständigkeit für Honorarärzte gleich, die deshalb nun fürs Erste nur noch in Arbeitnehmerüberlassung tätig werden. Aufgrund der guten Verhandlungsposition der Honorarärzte wird das für die Krankenhäuser noch teurer als bisher. Die höheren Kosten könnten mit zeitlicher Verzögerung dazu beitragen, dass der Druck auf den Gesetzgeber in Richtung einer rechtssicheren Lösung auch seitens der Kommunen – als Träger vieler betroffener Krankenhäuser – zunimmt.
Das BSG hat sich bei seiner Urteilsbegründung auch in Hinblick auf die Honorarhöhe als Kriterium um 180 Grad gedreht und ihr keine so große Bedeutung mehr eingeräumt wie noch im letzten Jahr. Nach einer ganzen Reihe eher selbstständigenfreundlicher Urteile des BSG hat man jetzt fast den Eindruck, als wolle das BSG die Situation eskalieren lassen.
Urteilsbegründung des BSG und Vortrag von RA Keubke
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Ergebnisse der Verbändebefragung zu branchenspezifischen Kriterien für (Schein-) Selbstständigkeit
Angestoßen durch das Treffen mit Markus Kurth (s.o.) hatten wir innerhalb der BAGSV eine Befragung zur Scheinselbstständigkeit durchgeführt, um branchenspezifische Besonderheiten und Regelungsbedarfe zu ermitteln. Victoria Ringleb (AGD) dankte den 17 teilnehmenden Verbänden und fasste die Ergebnisse der Befragung zusammen.
Das Ergebnis: Die verschiedenen Branchen sind alle gleichermaßen, wenn auch nicht gleich intensiv, von der Rechtsunsicherheit betroffen. Es wurden die immer wieder gleichen, branchenübergreifenden Kriterien gefordert, insbesondere die relative Honorarhöhe und eine Berücksichtigung bestehender Altersvorsorge. Branchenspezifisch unterschiedlich war natürlich die Höhe des Honorars, ab der von fairer Bezahlung gesprochen wurde. Außerdem gibt es branchenabhängig Merkmale der Tätigkeit, die sachlogisch notwendig sind und weder für eine abhängige Beschäftigung noch eine Selbstständigkeit sprechen sollten, weil man eben gar keine andere Wahl hat. Wir nennen sie "Nichtkriterien".
Die Ergebnisse der Verbändebefragung waren vorab bereits in den von mir erstellten Lösungskatalog zum Thema Rechtsunsicherheit eingeflossen.
Viele Verbandsvertreter blieben direkt in Berlin
Ich berichtete mit Marcus Pohl und Victoria Ringleb (die zusammen mit mir Sprecher der BAGSV sind), was seit unserem letzten BAGSV-Treffen alles geschehen ist: Treffen mit Staatssekretär Dr. Schmachtenberg, dafür erstellter Lösungskatalog, Ergebniskonferenz und -bericht am Freitag letzter Woche, Treffen mit Deutscher Rentnenversicherung auf Einladung der BDA, Fachgespräche zur Altersvorsorge-Pflicht usw.
Viele Verbandsvertreter bleiben direkt in Berlin. Einige nehmen am heutigen vierten Fachgespräch zur Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht teil, andere am anschließenden zweiten Gespräch mit Staatssekretär Dr. Schmachtenberg zum Thema Scheinselbstständigkeit. Am morgigen Mittwoch veranstalten wir im Rahmen der MittelstandsAllianz ein parlamentarisches Frühstück zum Thema Altersvorsorgepflicht, bei dem ich den Impulsvortrag halten werden. Am selben Tag findet ab 17 Uhr ein Fachgespräch der grünen Bundestagsfraktion zu diesem Themen statt. Von den vier Kommentaren (Kurzvorträgen) dort werden BAGSV-Mitglieder drei halten: Ralf Lemster (BDÜ), Anke Voss (Bundesverband der Rentenberater) und ich.
Ihr seht schon: Die BAGSV hat sich seit ihrer Gründung Anfang 2017 zu einem sehr schlagkräftigen und aktiven Netzwerk entwickelt, in dem der VGSD eine zentrale Rolle spielt. Entsprechend attraktiv ist das Netzwerk auch für andere Berufsverbände. Entsprechend ist auch gestern wieder ein weiterer Verband der Arbeitsgemeinschaft beigetreten – und wir wachsen weiter...
PS: Der Vollständigkeit halber möchte ich noch folgendes vermerken. Es wurde auf Vorschlag von Ralf Lemster (BDÜ) beschlossen, innerhalb der BAGSV Slack als Kommunikationstool einzuführen, um das Nebeneinander der vielen E-Mails, Kurznachrichten usw. abzulösen, die wir untereinander austauschen. Mal schauen, wie gut uns das gelingt...
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