Wir hatten euch um Support gebeten, und er kam zahlreich: Auch dank eurer Unterstützung hat es die Petition der beiden Yoga-Lehrerinnen Veronika Hindera und Mel Ibrahimi im Endspurt über 50.000 Unterschriften geschafft. Hindera schickt uns deshalb einen Gruß.
"Von Herzen lieben Dank für euren fantastischen Support, besonders nochmal im Endspurt", schreibt uns Veronika Hindera in einer Mail. "Wir haben uns sehr gefreut, dass wir dann doch noch die 50.000 Marke geschafft haben."
51.810 Unterschriften war der Stand, als Hindera und Ibrahimi am 4. Oktober den Petitionstext mitsamt den Unterschriften ausdruckten und an das Arbeitsministerium (BMAS) schickten – per Express, damit die Sendung rechtzeitig vor dem Fachgespräch am 8. Oktober eintrifft. Denn dort kommt gerade der Dialogprozess zum Abschluss, in dem verhandelt wird, unter welchen Bedingungen weiterhin Selbstständige im Bildungs- und Fitnessbereich tätig sein können. Wir werden euch zu dem Prozess in weiteren Beiträgen auf dem Laufenden halten.
Anti-Selbstständigen-Offensive der DRV: Zwei Yoga-Lehrerinnen kämpfen mit Petition für Selbstständigkeit
Lehrende aller Art müssen damit rechnen, ihre Tätigkeit nicht mehr selbstständig ausüben zu können. Zwei Yoga-Lehrerinnen haben eine Petition für die Selbstständigkeit gestartet – lasst sie uns im Endspurt über die Marke von 50.000 Unterschriften bringen!
Es war Anfang des Jahres, als Veronika Hindera klar wurde, dass "der Wind sich gedreht hat", wie sie sagt. Wie schon zweimal zuvor hatte sie für eine Yoga-Lehrerin, die für sie in ihrem Studio in Ansbach als Honorarkraft arbeitet, ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. "Ich hab's gerne ordentlich", sagt Hindera darüber, dass sie von sich aus und mit Unterstützung eines Anwalts die Statusfeststellung betrieb, statt die Lehrerin einfach zu beauftragen, ohne vorher den Status als Selbstständige von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bestätigen zu lassen. Die ersten beiden Honorarkräfte, die für sie zu dem Zeitpunkt schon länger arbeiteten: Selbstständigkeit festgestellt, kein Problem. Bei der dritten Honorarkraft – Hindera zufolge bestens im Geschäft, guter Verdienst, mehrere Auftraggeber – lautete der Bescheid: abhängig beschäftigt. Dabei war sie sich sicher gewesen: "Wenn die nicht selbstständig ist, dann ist es keine."
Maßstäbe bei der Statusfeststellung verändert
So war es aber nicht: Bei der dritten Feststellung, die nach Hinderas Einschätzung unter den gleichen, wenn nicht gar besseren Voraussetzungen stattfand, fiel die Entscheidung der Clearingstelle der DRV plötzlich anders aus als zuvor. Denn diese Entscheidung fällt in die Zeit seit Beginn der großen Anti-Selbstständigen-Offensive der DRV. Im Mai war es ein Jahr her, dass als Folge des sogenannten Herrenberg-Urteils für alle Selbstständigen, die in irgendeiner Form lehrend oder unterrichtend tätig sind, die Maßstäbe bei der Statusfeststellung verändert wurden. Die Auswirkungen zeigten sich erst allmählich, dann jedoch umso gravierender. Als die Tragweite sichtbar geworden war, begann das Arbeitsministerium (BMAS) im Sommer einen Dialogprozess, in dem nach Möglichkeiten gesucht werden soll, wie Selbstständige weiterhin rechtssicher im Bildungsbereich tätig sein können, beispielsweise durch Musterverträge. Auch der VGSD ist in einer der Arbeitsgruppen vertreten.
Neben Volkshochschulen, Musikschulen und Sprachschulen sind auch im Sportbereich viele betroffen: Yoga, Fitness, Pilates, Tanz – hier gibt es unzählige kleine Studios, die mit selbstständigen Honorarkräften arbeiten. Beide Seiten trifft es: Die kleinen Studios können sich nun drohende hohe Nachzahlungen von Sozialbeiträgen nicht leisten. Die Honorarkräfte verlieren ihre Aufträge, obwohl sie gerne weiter selbstständig arbeiten wollen. "Keine will angestellt sein", sagt Hindera über die Yoga-Lehrerinnen-Szene.
Freiberufler darf es geben – aber wie können sie selbstständig arbeiten?
Dass es freie Berufe gibt, zu denen auch unterrichtende Tätigkeiten gehören, bestreitet auch die DRV nicht. Die Frage ist, unter welchen Bedingungen sie noch selbstständig ausgeübt werden können. "Es muss möglich bleiben, dass ein 'Freiberufler' sich bewusst und gewollt dazu entscheiden darf, selbstständig für seine Auftraggeber zu arbeiten und damit auf Honorarbasis zu unterrichten", schreiben Hindera und ihre Mitstreiterin Mel Ibrahimi, ebenfalls Yoga-Lehrerin und Studio-Inhaberin. "Die DRV gefährdet die Existenz der 'freien Berufe'."
Um daran etwas zu ändern, starteten Hindera und Ibrahimi im Juni eine Petition auf change.org. Es zeigte sich schnell, dass die Szene groß ist und die beiden einen Nerv trafen. In kurzer Zeit unterzeichneten Tausende, derzeit (Stand: 23. September) steht die Zahl der Unterzeichnungen bei 46.492. Es sollen noch 50.000 werden, bevor die Petition im Oktober geschlossen wird und die beiden Initiatorinnen ihre Petition samt Unterschriften ans BMAS schicken. Dort sollen sie rechtzeitig eintreffen, bevor der Dialogprozess im BMAS in die letzte Runde geht.
Wichtiges Signal für BMAS
Selbstständige Arbeit muss möglich bleiben, auch für Lehrende – diese Aussage vertritt auch der VGSD. Wir möchten der Petition deshalb gerne helfen, die wichtige Marke von 50.000 Unterschriften zu knacken – machst du mit? Wenn auch du die Aussagen der Petition unterstützen kannst, unterzeichne sie am besten noch heute! Erfolgreiche Petitionen wie diese sind ein wichtiges Signal vor dem wegweisenden Fachgespräch im BMAS im Oktober.
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