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Aussprache im Bundestag – Was Fachpolitiker zum Thema Scheinselbstständigkeit sagen

Bereits am 21. Mai 2015 fand im Bundestag auf den Antrag der Linken zum Thema „Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen und umfassend regulieren“ hin eine Beratung statt, in der viele Abgeordnete zu Wort gekommen sind, die wahrscheinlich auch am „Gesetz gegen den Mißbrauch von Werkverträgen“ mitwirken. Teilweise sind wir bereits mit ihnen in Kontakt bzw. haben ihnen unser Positionspapier zugesendet.

Die Aufzeichnung ist 1¾ Stunden lang. Die Gewerkschaft Verdi hat dankenswerterweise die relevanten Stellen herausgeschrieben (Verdi: „interessant für uns sind allerdings nur die Ausschnitte zur Scheinselbstständigkeit“).

Wir haben die relevanten Passagen nachgehört und geben sie im Folgenden teilweise wörtlich, teilweise zusammengefasst wieder:

Minute 14:35 - 15:32 - Karl Schiewerling (CDU/CSU):

Werkverträge sind seit über 100 Jahre im BGB geregelt. Wo es Probleme gibt, hat das Richterrecht klare Abgrenzungen und Vorschriften geschaffen. Missbrauch ist zu kontrollieren, das erfolgt durch Zoll sehr effektiv. Zusätzliche Gesetze sind nicht notwendig. Das Richterrecht muss lediglich richtig angewandet werden.

Minute 21:59 - 22:50 - Beate Müller-Gemmecke (B90/Grüne):

Notwendig sind eindeutige Kriterien. Werkverträge für fachfremde Arbeiten mit gelegentlichem Charakter oder spezialisierten Tätigkeiten sind unbedenklich. Wenn sie gleiche Arbeiten verrichten wie Stammpersonal wird es problematisch, dann ist es Tarifflucht.

Minute 29:45 - 31:30 - Katja Mast (SPD):

Seit wir 2011 einen Tarifvertrag in der Leiharbeit durchgesetzt haben, stagnieren dort die Beschäftigten und Werkvertragskonstellationen nehmen zu. Wir wollen Werkverträge kontrollieren, Vertragskonstellationen zu Lasten von Arbeitnehmern verhindern, Zolleinsätze dort konzentrieren, Informations- und Kontrollrechte der Betriebsrät sicherstellen und Abgrenzungskriterien, die durch die Rechtsprechung vorhanden sind, auch gesetzlich nieder legen.

Das ist alles das, was im Koalitionsvertrag steht. Damit werden wir ab Herbst ganz schön was zu tun haben. Abschaffung von Werkverträge ja oder nein? - Zitiert IG-Metall-Vorsitzenden Detlef Wetzel: "Ich habe nichts gegen Werkverträge, ich habe aber entschieden etwas dagegen, wenn sie genutzt werden, das Lohnniveau massiv zu drücken."

Minute 39:05-40:12 - Albert Stegemann (CDU/CSU):

Auch hier wäre es schön, von Ihnen mal eine andere Platte, als die vom "Mißbrauch von Werkverträgen" vorgespielt zu bekommen. Mehr als 95% der Werkverträge sind nicht zu beanstanden. "Der Gang zum Friseur - ein Werkvertrag! Oder bringen Sie Ihre eigene Schere mit?"

Stegemann gibt Autoreparatur, Fensterreinigung, Fremdvergabe der Entwicklung eines bestimmten Autoteils als weitere Beispiele. Damit geht doch nicht automatisch Lohndumping einher. Hat schwarze Schafe gegeben, nun aber mit der Schrotflinte das Problem aus der Welt schaffen zu wollen, da sage ich Ihnen: Sie treffen mit Sicherheit und vor allem die Falschen!

Minute 45:20 - 47:35 - Jutta Krellmann (Die Linke):

Auch legale, rechtskonform angewandte  Werkverträge werden genutzt, um Lohndumping zu betreiben. Auch hier kann es sich um Tarifflucht handeln. Liegt immer vor, wenn die Arbeiten von diesem Betrieb zuvor selbst erledigt wurden. Eine gesetzliche Regelung muss diesem Sachverhalt Rechnung tragen. Gleiche Arbeit, gleicher Lohn!

Auch Bundestag hat über Jahre hinweg z.B. Besucherführer als Scheinselbstständige beschäftigt - musste Sozialbeiträge nachzahlen. Quittung dafür hat der Beschäftigte bekommen, der das Ganze öffentlich gemacht haben. Er hat zwar weiter Rahmenvertrag mit Bundestag, aber Aufträge werden ihm verweigert. Was ist das für ein Signal? Unmöglich, was da passiert!

Minute 59:52 - 61:25 - Dr. Thomas Gambke (B90/Grüne):

Werkverträge werden in der Tat zunehmend missbraucht. Beispiel: Ausfahrer, die eigentlich vollkommen abhängig beschäftigt sind. Wir warten auf Ihre Vorschläge - 2013 gab es gute. Wir müssen Werkverträge stärker regulieren.

Wir müssen aber bei Fach- und Führungskräfte eine sinnvolle Regelung treffen. Wenn es über einen bestimmten Tagessatz hinaus geht, ist eine Regulierung nicht nötig. Aber beim Lkw-Fahrer oder Regaleinräumer müssen wir dringend tätig werden.

Minute 68:18 - 69:46 - Stephan Stracke (CDU/CSU):

Werkverträge sind seit Jahrzehnten Bestandteil unserer arbeitsteiligen Gesellschaft. Überhaupt keine Notwendigkeit, sie einzuschränken. Wo Werkvertrag drauf steht, muss aber auch Werkvertrag drin sein.  Rechtsprechung hat klare Kriterien entwickelt. Maßgeblich sind Umstände des Einzelfalls. Vermutungs- oder Beweislastregeln haben keinen Platz. Kein Eingriff oder  Mitbestimmungsrechte bei der Vergabe von Aufträgen gerechtfertigt.

Minute 76:35 - 77:25 - Daniela Kolbe (SPD):

Regulierung der Zeitarbeit führt dazu, dass in Werkverträge ausgewichen wird. Dann müssen wir gerade auch in diesem Bereich draufgucken und regulieren. Brauchen Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung und eine viel, viel stärkere Kontrolle. Stolz, dass wir das im Koalitionsvertrag so festgeschrieben haben und wir werden das umsetzen!

Minute 80:23 - 86:45 - Wilfried Oellers (CDU/CSU) mit einem sehr ausführlichen Redebeitrag zum Aspekt Scheinselbstständigkeit:

Werkverträge sind seit mehr als 100 Jahre im BGB verankert - von Anfang an. Es gibt ausgeprägte Rechtsprechung dazu, mit der Mißbrauch verhindert werden kann - man muss das dann zur Anwendung bringen.

Sie (die Linken) müssen deutlich machen, was Sie unter Missbrauch verstehen. Aus meiner Sicht dann, wenn ein Vertrag anders gehandhabt wird, als vereinbart. Wenn Werkvertrag drauf steht, muss Werkvertrag drin sein und darf kein Dienstvertrag sein. [Anmerkung VGSD: Auch ein Dienstvertrag ist eine selbstständige Tätigkeit.] Nicht schon dann, wenn ein Werkvertragsnehmer für eine längere Zeit in einem Auftraggeberunternehmen arbeitet.

Folgende Beispiele dafür, dass es notwendig ist, dass wir auf Werkverträge zurückgreifen können: Firma, die spezialisiert ist, IT-Software in Fremdfirmen zu installieren, hat inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter. Müssen dazu mit den Beschäftigten im Betrieb zusammenarbeiten. Ein solches Modell wäre schon gar nicht mehr möglich. Sie müssen das anders formulieren und dürfen nicht wie im Antrag gefordert auch noch legale Werkverträge bekämpfen.

Beispiel Autoindustrie. Es gibt auch Selbstständige, die nicht eingestellt werden wollen.

Beispiel Solo-Selbstständige. Wir müssen akzeptieren, dass es Menschen gibt, die alleine selbstständig sein wollen und dann vielleicht auch nur für einen Auftraggeber arbeiten können oder für einen großen Auftraggeber und wenige kleine. ... Wir nehmen denen die unternehmerische Freiheit. Was ihre Spezialisierung betrifft - das bringt uns doch auch weiter hier in Deutschland, z.B. was Entwicklung und Forschung betrifft.

Als Jurist muss ich Ihnen sagen: Ein Kriterienkatalog ist äußerst schwierig. Man wird die vielen Einzelfälle nicht mit einem starren Kriterienkatalog regeln können. Das wird der Realität nicht gerecht. Fälle, wo wir bei weitem nicht von Mißbrauch sprechen können...

Die Diskussion, die wir hier führen, führt schon jetzt in der Wirtschaft zu großer Verunsicherung.

Minute 90:00 - 93:45 - Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD):

Wir wollen Leiharbeit und Werkverträge nicht verbieten, auch nicht langfristig. Mißbrauch aber zum Lohndumping verhindern. Mißbrauch ergibt sich in Grauzone mangelnder Abgrenzung. Statuswechsel ist problemlos möglich, das wollen wir kontrollieren.

Es gibt immer wieder gute Gründe, statt auf Festanstellung auf Leiharbeit auf Werkverträge zu setzen - aber keinen Grund sie zur Umgehung der Tarifbindung zu missbrauchen. Nicht einige scharze Schafe, sondern ganz Herde!

Habe Anliegen mit doppelter Stoßrichtung: Faire Arbeits- und Konkurrenzbedingungen. Letztere durch gleiche Arbeitskosten. Tricksereien und Prekarisierung verhindern.

Video, Fotos bzw. Screenshots - Quelle: Deutscher Bundetag

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