Bei der Beurteilung von Auftragsverhältnissen wird jedes Verhältnis isoliert betrachtet. Die gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich hauptsächlich auf Weisungsbindung und Eingliederung in den Betrieb. Dreiecksverhältnisse gelten als ein entscheidendes Kriterium für die Scheinselbstständigkeit. Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein Auftraggeber jemanden bei seinen eigenen Kunden einsetzt. Auch geistige Arbeit, die auf Stundenbasis abgerechnet wird, ist anfällig für eine Scheinselbstständigkeit.
Es ist wichtig, dass du alles sorgfältig gestaltest und auf Faktoren wie Unternehmerrisiko und Investitionen achtest. Eine ordnungsgemäße Rechnung und professionelles Auftreten als Unternehmer/in sind wichtige Indikatoren.
Es gibt viele Kriterien, die erfüllt sein müssen, aber sie können grundsätzlich gestaltet werden. Die Arbeitsstätte, ob in den eigenen Räumen oder beim Auftraggeber, kann ebenfalls relevant sein.
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