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Bereits mehr als 560 Millionen Euro Soforthilfe von Selbstständigen zurückgezahlt

Berlin und NRW gehörten zu den ersten Bundesländern, die sich mit einem Rückmeldeverfahren an die Empfänger der Corona-Soforthilfe von Bund und Land wendeten.

Die Bundesländer haben mit der Abrechnung der Soforthilfe begonnen. Häufig muss sie zurückgezahlt werden
Vielen Empfängern wurde dabei erst klar, dass Bund und Länder die Soforthilfen anders abrechnen, als es zuvor von den Empfängern verstanden wurde. Viele Posten der Betriebsausgaben werden dabei überhaupt nicht berücksichtigt, wie sich im Nachhinein herausstellte.

Das Land NRW stoppte das Rückmeldeverfahren, weil es für so viel Unruhe sorgte, und verhandelte erneut mit dem Bund, ohne allerdings in Bezug auf die Anerkennung von Lebenshaltungskosten, privater Miete und Krankenversicherung ein Entgegenkommen erreichen zu können.

90 Prozent entfallen auf nur fünf Bundesländer

Schon per Ende September hatten die betroffenen Selbstständigen gut 560 Millionen Euro zurückbezahlt, wie u.a. die Welt meldet. Mit 305 Millionen entfällt gut die Hälfte davon auf den Bund, der 13,8 Mrd. Euro an Soforthilfen ausbezahlt hatte. Das entspricht einem Anteil von 2,2 Prozent. 255 Millionen Euro waren bis Ende September für Länderprogramme zurückbezahlt worden.

Mehr als 90 Prozent der Rückzahlungen entfallen auf nur fünf Bundesländer, die offenbar früher als die anderen mit der Endabrechnung begonnen haben:

  • NRW 170 Mio. Euro
  • Berlin 143 Mio. Euro
  • Bayern 107 Mio. Euro
  • Baden-Württemberg 60 Mio. Euro
  • Niedersachsen 30 Mio. Euro

Das ist erst der Anfang

Die Summe der Rückzahlungen wird noch deutlich steigen, denn nach den Herbstferien wird es erst richtig ernst: Ende Oktober startet das digitale Rückmeldeverfahren. In diesem Zusammenhang werden wohl viele Geförderte in NRW und nach und nach auch in anderen Ländern angeschrieben und zu einer Abrechnung über die Hilfen aufgefordert werden. Noch verhandeln Bund und Länder über die genauen Modalitäten der Rückzahlung. Diese muss dann bis 31.03.21 erfolgen.

Ganz anders ist der Umgang mit Antragstellern, die von ihren Banken nach fragwürdigen Kriterien als Verdachtsfälle an den Zoll gemeldet werden: Hier kommt es ohne weitere Anhörung zu einer in ihrer Härte völlig unverständlichen Verfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, wie ein Interview mit einem Eventtechniker aus Leipzig zeigt.

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