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Update VGSD-Vorschläge angenommen GKV-Mindestbeitrag wird von 423 auf 188 Euro pro Monat (– 56 Prozent) sinken!

(Update vom 27.10.18) Hermann-Josef Tenhagen hat in seiner heute erschienenen SPIEGEL-Kolumne über die Senkung der GKV-Mindestbeiträge und unseren Anteil daran berichtet. Er hat auf den vorliegenden Beitrag verlinkt.

Andreas Lutz beantwortet am 08.10.18 vor dem Gesundheitsausschuss Fragen von Abgeordneten

Tipp: Weitere Infos zum Thema findet ihr auf unserer Kampagnen-Website.

VGSD-Vorschläge angenommen

(Beitrag vom 19.10.18) Wir haben eine sehr erfreuliche Neuigkeit zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz, bei dem  es ja (wie ihr wahrscheinlich wisst) u.a. um die Halbierung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige zum 01.01.2019 geht.

In der vom VGSD initiierten und von 16 weiteren Verbänden mitgezeichneten gemeinsamen Stellungnahme zu Gesetzesentwurf hatten wir zwei "pragmatische Vorschläge" gemacht:

Mindestbeitrag sinkt von 423 Euro nicht nur auf 211, sondern auf 188 Euro

  1. Der erste Vorschlag bestand darin, die Mindestbemessungsgrenze nicht nur von 2.284 auf 1.142 Euro zu halbieren, sondern bei der Gelegenheit gleich auf 1.015 Euro, um damit künftig auf die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit verzichten zu können, die sonst weiterhin mit viel Bürokratie verbunden wäre. Dadurch sinkt zum Jahreswechsel der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht nur von 423 Euro  auf 211, sondern auf 188 Euro. Das ist eine Beitragsreduzierung um 56 Prozent!
  2. Der zweite Vorschlag bestand darin, dass uns Selbstständigen bei Bezug von Krankengeld (ab der 7. Woche) und bei Bezug von Eltern- und Mutterschaftsgeld  nicht mehr der Beitrag auf das fiktive Einkommen abgezogen wird. (Vgl. dazu unser Bericht mit Hintergrundinfos sowie der Fernsehbeitrag von Plusminus zu diesem Thema, für den wir unter euch nach Interviewpartnern gesucht hatten).

Montag letzter Woche vor dem Bundestag vertreten – heute vom Bundestag beschlossen

Am Montag letzter Woche hatte ich (Andreas Lutz) im Bundestagsausschuss die Möglichkeit, unsere beiden Vorschläge noch einmal zu begründen. Hier findet ihr die Aufzeichnung (unter dem Register "Anhörung").

Die Fragen an mich und meine Antworten könnt ihr bei Stunde:Minute:Sekunde

  • 0:52:20 (SPD),
  • 1:17:15 (AfD) und
  • 1:29:59 (FDP)

nachhören. Dass die AfD eine Frage stellen würde, wusste ich vorab nicht, ich denke ich konnte sie aber gut beantworten.

Links zu Beschlüssen des Gesundheitsausschusses und Bundestages

Der Gesundheitsausschuss hat unsere beiden pragmatischen Vorschläge angenommen und der Bundestag hat heute das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Das könnt ihr anhand folgender Links im Detail nachvollziehen:

  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit an den Bundestag (insbesondere Seite 46: "Zu Buchstabe c" sowie "Zu Artikel 2 Nummer 3")
  • Der geänderte, für die Mindestbeitragshöhe maßgebliche § 240 SGB V
  • Zusammenfassung der Ergebnisse der Ausschuss-Sitzung
  • Bericht, dass Gesetz im Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen wurde (Achtung: Hier ist fälschlicherweise von einer Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf nur 1.141,88 Euro die Rede, das haben wir bereits reklamiert.)

Wem haben wir die zusätzlichen Verbesserungen zu verdanken?

"Delighted" trifft es gut, auch wenn heute nicht Valentinstag ist. Wir stoßen damit auf die SPD an! -

In der großen Koalition hat sich nach unseren Informationen die SPD für die Umsetzung unserer beiden Vorschläge stark gemacht. Sie sieht dies als großen Verhandlungserfolg gegenüber der CDU/CSU und hat sich für die gute Vorbereitung durch mit Argumenten bedankt.

Wenn wir mit einem Sekt anstoßen, dann sollten wir dafür bitteschön einen aus roten Trauben wählen. Das werden wir beim nächsten BAGSV-Treffen am 28.11.18 in Berlin tun. Wir danken der SPD an dieser Stelle ausdrücklich und ganz herzlich für ihre Unterstützung!

Ohne Zustimmung der CDU/CSU hätte das Gesetz natürlich nicht beschlossen werden können. Dort achtet man sehr genau auf die finanziellen Konsequenzen. Die IfG-Studie, mit der wir zeigen konnten, dass eventuellen Mindereinnahmen Mehreinnahmen in erheblicher Höhe gegenüberstehen, war für unsere Argmentation hier sehr hilfreich. Noch am Tag der Ausschuss-Sitzung haben wir uns auch mit einflussreichen CDU-Abgeordneten unterhalten und konnten entsprechend argumentieren.

Die FDP unterstützte unsere Forderungen ohnehin vollumfänglich und fordert (in ungewöhnlicher Übereinstimmung mit DIE LINKE) eine weitergehende Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf 450 Euro.

Mit pragmatischen Vorschlägen zusätzliche Fortschritte erreicht

Wir haben sogar noch etwas mehr als die Halbierung der Beiträge erreicht und (wie oben beschrieben) eine bisher bestehende, u.E. skandalöse Regelung beenden können, die schwangere und schwerkranke Selbstständige in einer für sie besonders schwierigen Situation zusätzlich belastete.

Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung auf die von uns geforderte faire, einkommensabhängige und mit Angestellten vergleichbare Beitragsbemessung, für die wir natürlich weiter kämpfen werden.

Ganz herzlichen Dank allen Unterstützern!

V.l.n.r: Jochen Clausnitzer (BDD), Andreas Lutz (VGSD), Ralf Lemster (BDÜ) bei der Anhörung zum GKV-VEG im Bundesministerium für Gesundheit

Ich möchte an dieser Stelle allen unseren Mitgliedern danken, die uns durch ihr Engagement, ihre inhaltlichen Hinweise, die Teilnahme an unserer Befragung und natürlich die Mitzeichnung unserer Petition unterstützt haben.

Ein ganz herzlicher Dank geht auch an Andreas Müller, der durch seine Petition bei Change.org ebenfalls erheblichen Druck auf die Politik ausgeübt hat. Schade, dass eine engere Kooperation mit ihm nicht möglich war, das hätten wir uns sehr gewünscht.

Darüber hinaus möchte ich den in der BAGSV organisierten Verbänden danken, die – auch wenn ihre Mitglieder in einigen Fällen selbst nicht betroffen waren – unsere Forderungen mitgetragen haben. Insofern ist das Erreichte auch ein großartiger Erfolg für unsere Bundesarbeitsgemeinschaft und Bestätigung, dass wir hier gemeinsam den richtigen Weg gehen.

Ganz besonders danken möchte ich meinen Mitstreitern Jochen Clausnitzer (BDD) und Ralf Lemster (BDÜ). Gemeinsam haben wir letztes Jahr viel Zeit und Kraft (sowie auch einige finanziellen Mittel) in das gemeinsame Ziel "Faire Beiträge" investiert. Dass unser Engagement so schnell zum Erfolg führen würde, hätten wir letztes Jahr selbst nicht für möglich gehalten. Um so mehr freuen wir uns mit euch darüber!

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