Eine zentrale Forderung des VGSD ist schon lange die Schaffung eines Altersvorsorge-Depots. Die FDP hat genau dies beschlossen und spricht von einem privaten Vorsorgevermögen (PVV). In letzter Minute wurde noch der für uns so wichtige Aspekt des Insolvenzschutzes ergänzt.
"Selbstbestimmt, eigenverantwortlich und einfach" – so lauten die Schlagwörter, mit denen Antrag A5001 vom FDP-Bundesparteitag am 23. April überschrieben ist. Der Antrag "Neue Bausteine für die Private Altersvorsorge" wurde von den Delegierten in Berlin beschlossen und geht nun in die Bundestagsfraktion.
Altersvorsorge mit Insolvenzschutz
Mit dem Antrag fordern die Liberalen etwas, das schon lange auf der Agenda des VGSD steht: das Altersvorsorge-Depot (AV-Depot). Der VGSD befürwortet das AV-Depot vor allem deshalb, weil die meisten Selbstständigen nicht rentenversicherungspflichtig sind und ihre private Vorsorge nicht insolvenzgeschützt ist. Die Corona-Krise führte dies eindrucksvoll und schmerzhaft vor Augen. Zugleich bietet das AV-Depot eine kostengünstige und renditenstarke Form der Anlage - ohne Garantien und ohne Versicherungsmantel, denn diese verteuern die Altersvorsorge erheblich.
Die Finanzpolitiker der FDP setzen dabei den Fokus nicht speziell auf die Selbstständigen, sondern wollen ein Instrument für alle Erwerbstätigen schaffen. Beim Parteitag zeigte sich das, als es der Insolvenzschutz für Selbstständige für das geplante AV-Depot erst über einen nachträglichen Antrag in den Beschluss schaffte.
Die recht detailliert ausgearbeiteten Forderungen der FDP liegen nahe bei dem, was sich auch der VGSD für die private Altersvorsorge wünscht. Denn das Konzept versucht, den Vorsorgenden viel Freiheit zu lassen und der privaten Vorsorge zugleich den Schutz zu bieten, den sie bislang nicht hat. Das AV-Depot soll einfacher und verbraucherfreundlicher werden als die bisherigen Angebote der geförderten Altersvorsorge wie Riester oder Rürup.
Möglichst viel Wahlfreiheit
Die wichtigsten Punkte des FDP-Vorschlags sind:
- Wahl zwischen vorgelagerter und nachgelagerter Besteuerung
- Wahl zwischen Einmalzahlung, flexiblen Entnahmen und Leibrente
- Freie Wahl der Anlageform
- Keine Garantien
- Pfändungs- und Insolvenzschutz, Vererbbarkeit
- Portabilität
"Geeignet sind Vorsorge-Bausteine, die den individuellen Interessen, Möglichkeiten und Kenntnissen und nicht zuletzt der individuellen Risikobereitschaft der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden", heißt es in dem Beschluss.
Vorgelagerte und nachgelagerte Besteuerung möglich
Bei der vorgelagerten Besteuerung zahlen die Vorsorgenden aus dem Nettoeinkommen in das Depot ein. Die Beiträge sind schon versteuert und die Sozialabgaben abgezogen. Die FDP nennt diese Variante "PVV-Netto". Während der Ansparphase sind die Kapitalerträge und Gewinne steuerfrei, die späteren Auszahlungen sollen nach dem Halbeinkünfte-Verfahren besteuert werden. Der erzielte Wertzuwachs wird dabei nur zu 50 Prozent besteuert.
Bei der nachgelagerten Besteuerung wird das Vermögen aus dem Bruttoeinkommen angespart – entsprechend von der FDP "PVV-Brutto" genannt. Auch hier sind die in der Ansparphase erzielten Kapitalerträge und Gewinne steuerfrei. Auf die Auszahlungen im Alter wird Einkommensteuer gezahlt. Der Steuervorteil entsteht durch den im Rentenalter in der Regel niedrigeren Steuersatz. Das Konzept hat Ähnlichkeiten mit der betrieblichen Altersvorsorge und der "Aufgeschobenen Vergütung", die es in großen Unternehmen gibt. Mit der neuen privaten Altersvorsoge sollen solche Modelle vereinfacht werden und allen Steuerpflichtigen zugänglich gemacht werden. Für kleine Betriebe soll es einfacher werden, ihre Mitarbeiter/innen bei Beiträgen zu unterstützen, als es bisher bei der betrieblichen Altersvorsorge war.
Mindestalter bei Auszahlung 62 Jahre
Der Ansparzeitraum soll mindestens zwölf Jahre betragen, das Mindestalter bei der ersten Auszahlung 62 Jahre. Welcher "Vorsorge-Baustein" ihnen am meisten liegt, sollen die Vorsorgenden selbst entscheiden. Nach Vorstellung der FDP könnte der Staat über Anlagerichtlinien auf die Anlagemöglichkeiten einwirken. Er könnte Rahmenbedingungen festlegen und bestimmen, welche Anlageformen in Frage kommen. Diese Richtlinien sollen bei der "PVV-Netto" enger gefasst sein als bei der "PVV-Brutto".
Die FDP plant eine staatliche Förderung zunächst einmal für die PVV-Netto-Variante. Um die Umsetzung einfach zu halten, will sie nur in geringem Umfang nach sozialen Kriterien differenzieren: "Jede unter sozialen Aspekten denkbare Differenzierung des Fördersatzes, zum Beispiel nach der Höhe des Nettoeinkommens, des Familienstands und/oder der Kinderzahl, würde Komplexität schaffen."
Rückenwind für VGSD-Forderung
Die erste Hälfte des jährlich förderfähigen Höchstbetrags von 12.000 Euro, also 6.000 Euro, könnten mit sechs Prozent gefördert werden, die zweite Hälfte, also 6.001 bis 12.000 Euro, mit vier Prozent. Für die Variante "PVV-Brutto" sieht das Konzept eine staatliche Förderung eventuell in der Auszahlphase vor, diese könne aber erst konzipiert werden, wenn die Förderung für "PVV-Netto" ausgestaltet sei.
Ausdrücklich schließt der Vorschlag die Einrichtung eines Staatsfonds für die private Altersvorsorge aus. Das Depot soll bei Banken, Sparkassen, Vermögensverwaltern oder Investmentgesellschaften geführt werden, die gemäß der EU-Finanzmarktrichtlinie zugelassen sind. Diese könnten dafür eine "wettbewerbskonforme, angemessene Vergütung" verlangen.
Auch wenn das Konzept auf seinem weiteren Weg sicher noch an vielen Stellen überarbeitet werden wird: Die FDP bringt damit ein Thema politisch nach vorn, das dem VGSD schon lange ein großes Anliegen ist.
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