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Beibehalten des Solis für obere 10 Prozent der Einkommensbezieher für Bund hochriskant

Der Spiegel bietet schon einen Online-Rechner an, um herauszufinden, ob man zu den unteren 90 Prozent der Einkommensbezieher gehört und damit zu denjenigen, für die ab 2021 der Solidaritätszuschlag wegfallen soll. Das entsprechende Gesetz soll bis Ende August 2019 vorgelegt werden.

Dieses Gesetz kann bis zu 100 Milliarden Euro kosten

Die Einkommensgrenze verläuft bei einem Jahreseinkommen von rund 76.000 Euro brutto für Alleinstehende und 152.000 Euro für Verheiratete. Wer mehr verdient, soll auch weiterhin 5,5 Prozent Aufschlag auf seine/ ihre Einkommensteuer bezahlen. Das gilt auch unabhängig von der Höhe des Gewinns für alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen, also z.B. GmbHs.

Eigentlich sollte Soli für alle abgeschafft werden

Eigentlich wollte die Union den Soli für alle abschaffen, die SPD bestand beim Aushandeln des Koalitionsvertrags allerdings auf eine gestaffelte Einführung nach Einkommenshöhe. Der zuständige SPD-Finanzminister Olaf Scholz hat es zudem offenbar mit der zweiten Stufe der Absenkung auch nicht sonderlich eilig.

Es gibt allerdings erhebliche Zweifel daran, dass eine nach Einkommenshöhe gestaffelte Abschaffung verfassungsgemäß ist. Der Bundesrechnungshof (BRH) fürchtet, dass die Betroffenen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) klagen und nach einem (wahrscheinlichen) Erfolg dann viele Milliarden zu viel bezahlten Soli zurückfordern könnten. Dies ist das Ergebnis eines Sondergutachtens des BRH, das er Anfang Juni dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt hat.

Kurz zuvor (Mitte Mai veröffentlicht) hatte bereits der frühere BVG-Präsident Hans-Jürgen Papier in einem von der FDP-Bundestagsfraktion beauftragten Gutachten die Verfassungsmäßigkeit der nach Einkommen gestaffelten Soli-Abschaffung festgestellt.

Auch eine Beibehaltung des Soli wäre nicht verfassungsgemäß

Seit seiner dauerhaften Einführung 1995 hat der Soli bis einschließlich letztes Jahr 312 Milliarden Euro zusätzliche Steuern in die Kassen der Finanzämter gespült. Bei einer kompletten Abschaffung (also auch für die oberen 10 Prozent, auf die rund 50% des Einkommensteuervolumens entfallen) müsste der Bund bis zum Ende des aktuellen Finanzplans (2023) auf 85 Milliarden Steuergelder verzichten, weit mehr als an Reserven für Steuersenkungen vorhanden ist.

Den Soli beizubehalten, ist aber auch keine Option: Er wurde zweckgebunden eingeführt, auf Basis eines Gesetzes aus dem Jahr 1954, das solche Ergänzungsabgaben auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer erlaubt, wenn zeitlich begrenzt besonderer Finanzbedarf besteht. Mit dem Ende des Solidarpaktes II, der Ende 2019 ausläuft, ist der Aufbau Ost allerdings formal abgeschlossen.

Eine verfassungskonforme Lösung wäre, den Soli für alle Einkommensbezieher schrittweise im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bundes abzuschmelzen. Der BRH macht in seinem Gutachten eine Reihe von Vorschlägen, wie der Bund diesen Prozess beschleunigen könnte: So könnte der Steuerrabatt auf Diesel und Dienstwagen, die ermäßigte Umsatzsteuer auf Lebensmittel, Bücher etc. sowie Zuschüsse an die Bundesländer entfallen.

Finanzielle Konsequenzen für Bund weitaus höher als bei Kernbrennstoffsteuer

Die Ungleichbehandlung der Steuerbürger könnte teuer werden: Allein für die Jahre 2021 bis 2023 könnte es zu Erstattungsansprüchen an den Fiskus von 42 Milliarden Euro kommen.

Es wäre nicht das erste Mal, dass so etwas passiert: 2010 hatte die SPD-Bundestagsfraktion die auch als „Brennelementesteuer“ bekannt gewordene Kernbrennstoffsteuer gefordert. Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima (März 2011) führte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung die Steuer im Rekordtempo ein. Im Juni 2017 ordnete das BVG die Rückzahlung der eingenommenen 6,3 Milliarden Euro an. Später hat die SPD Angela Merkel für „Pfusch“ bei der Einführung der Steuer kritisiert.

Mehr als Nuklear: Beim Soli kommt ein Rückzahlungsanspruch von 6 Milliarden Euro locker in einem halben Jahr zusammen. Wenn es bis zu einem BVG-Urteil wieder sechs bis sieben Jahre dauert, könnten bis dahin 80 bis 100 Milliarden an zurück zu zahlenden Steuern zusammenkommen!

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