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Carsten Linnemann (CDU) lobt auf Xing Zum Glück haben Freelancer Aufklärung betrieben

In einem „Klartext“-Diskussionsbeitrag auf Xing hat Carsten Linnemann, der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU/CSU, zur Debatte um das Werkvertragsgesetz Stellung genommen.

Der ursprünglich vom Arbeitsministerium vorgelegte Kriterienkatalog sei völlig praxisfern gewesen und glücklicherweise vom Tisch. Er sehe aktuell keinen Handlungsbedarf zur Schärfung von Regeln.

Dr. Carsten Linnemann, Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU/CSU

Linnemann lobt Selbstständigen-Aktionen, warnt aber: "noch nicht übern Berg"

„Viele Freelancer, Unternehmensberater, Experten und Honorarkräfte waren in den letzten Monaten aktiv und haben Aufklärung betrieben. Zum Glück, denn die öffentliche Debatte drohte von Missbrauchsskandalen in der Fleischindustrie und Knebelverträgen im Niedriglohnsektor beherrscht zu werden. Die Neigung war groß, ganze Branchen in Geiselhaft zu nehmen, anstatt gezielt gegen „schwarze Schafe“ vorzugehen.“

Man sei aber „mit dem Gesetz noch nicht ‚übern Berg’. Noch immer fehlen einige Klarstellungen und Abgrenzungen, damit hoch qualifizierte Arbeit auch in Zukunft rechtssicher angeboten werden kann.“

Reform des Statusfeststellungsverfahren gefordert mit konkretem Vorschlag

Linnemann fordert, „schleunigst die derzeit gängige Praxis der Statusfeststellungen durch die Rentenversicherung“ zu überdenken. „Diese ist nicht selten existenzbedrohend – selbst dann, wenn der Gründer im Recht war. Um diesem Missstand etwas entgegenzusetzen, sollte eine Art Regressanspruch, beispielsweise in Form einer disziplinierenden Verzinsung, eingeführt werden, der dann greift, wenn sich am Ende herausstellt, dass die Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen unberechtigt waren.“

Altersvorsorgepflicht bei freier Wahl der Mittel gefordert

Der CDU-Abgeordnete möchte die Debatte um die Altersvorsorge von Selbstständigen „endlich zu einem guten Ende bringen“. Er ist für eine Versicherungspflicht für Selbstständige bei freier Wahl der Mittel. Hauptsache sei, dass die Selbstständigen nicht später auf Grundsicherung angewiesen seien.

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