Immer wieder landen E-Mails im Posteingang, die man lieber nicht bekommen würde. VGSD-Mitglied Marc teilt eine E-Mail mit uns, die er in einem solchen Fall geschrieben hat.
Nicht alle E-Mails im eigenen Posteingang möchte man da haben, und nicht alle gehören da hin. Das kann unerlaubte Werbung sein, oder auch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Unser Datenschutzbeauftragter Marc Dauenhauer hat gerade erst im Sommer einen Experten-Talk dazu gehalten: "So verteidigst du dich gegen unerwünschte Mailwerbung":
Auch Marc ist es gerade wieder passiert, dass er ungebeten digitale Post erhalten hat. Er kann zwar keine Rechtsberatung geben, aber er hat uns seine Antwortmail zur Verfügung gestellt. Die Formulierungen könnten auch für andere Betroffene interessant sein.
Hier Marcs Text:
Sehr geehrte Frau/Herr XY
herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Meines Wissens stehen wir in keiner geschäftlichen Beziehung zueinander.
I. Antrag auf Auskunft
Ich fordere Sie daher auf, mir gemäß Art. 15 Abs 1 DSGVO Auskunft darüber zu erteilen, ob Sie personenbezogene Daten über mich verarbeiten. Falls ja, bitte ich Sie, mir diese Daten in Kopie zuzuleiten sowie die weiteren in Art. 15 Abs. 1 DSGVO genannten Angaben mitzuteilen.
Bitte nutzen Sie dafür einen sicheren elektronischen Weg.
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie die Auskunft unverzüglich, spätestens jedoch binnen vier (4) Wochen zu erteilen haben. Dabei stellt die genannte Frist eine Maximalfrist dar, die keinesfalls ausgeschöpft werden darf, wie das Arbeitsgericht Duisburg in zwei Verfahren (Az. 3 Ca 44/23, 5 Ca 877/23) sowie das OLG München in einem anderen Verfahren (18 U 1697/21) ausgeurteilt haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie der Pflicht zur Auskunft nach Art. 15 DSGVO nicht dadurch entgehen können, dass Sie die Daten löschen und anschließend eine sogenannte Negativauskunft erteilen. Maßgeblich für die Auskunft ist der zum Zeitpunkt des Eingangs der Anfrage verarbeitete bzw. gespeicherte Datenbestand.
II. Antrag auf Löschung meiner Daten nach Art. 17 DSGVO
Des Weiteren verlange ich die Löschung meiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, ersatzweise die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.
Bitte unterrichten Sie mich gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, über die von Ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Löschung meiner Daten und zur Benachrichtigung von Dritten, denen meine Daten mitgeteilt wurden. Für die Einhaltung der Frist gelten die zuvor genannten Bedingungen.
III. Widerspruch gegen Direktwerbung
Vorsorglich erhebe ich Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung gemäß Art. 21 DSGVO.
IV. Datenschutzverstoß durch unterbliebene Datenschutzinformation
Weiterhin weise ich Sie darauf hin, dass die Erhebung meiner personenbezogenen Daten nach Art. 14 Abs. 1 DSGVO eine Mitteilungspflicht ausgelöst hat, welcher Sie innerhalb von vier (4) Wochen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme, hätten nachkommen müssen. Insoweit steht hier ein bußgeldbewährter Datenschutzverstoß im Raum. Ich behalte mir aus diesem Grund ausdrücklich vor, eine entsprechende Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie meine Anträge nicht fristgemäß beantworten.
V. Schadenersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Weiterhin behalte ich mir die Geltendmachung von Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ausdrücklich vor. Danach steht jeder Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter zu.
Mit freundlichen Grüßen
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden