Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Erfahrungsaustausch Corona-Hilfen für Selbstständige in Brandenburg

Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabe-Praxis der Corona-Hilfen für in Brandenburg ansässige Selbstständige bekannt ist.

Wappen von Brandenburg

Bitte hilf mit...

... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).

Unser Plan ist, die wichtigsten Fakten und Tipps dann hier als Beitrag zusammenzufassen. Danke fürs Mitmachen!

Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm

Es gibt nur das Landesprogramm. Die Bundesmittel sind in dem Soforthilfeprogramm des Landes Brandenburg bereits enthalten.

https://www.ilb.de/de/pdf/kurzinformation_1162821.pdf

Wer bekommt wie viel?

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:

• bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR,

• bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR,

• bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR,

• bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR

in Abhängigkeit des erklärten Schadens.

Was ist ein Schaden?

Der Schadensbegriff ist weitläufig zu definieren. Es kann sich beispielsweise um Umsatzeinbußen, Lohn- oder Mietkostenfortzahlungen sowie Zins- und Tilgungsleistungen handeln.

Der Schaden definiert in der Regel die Differenz aus den fortlaufenden Einnahmen abzüglich der fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwendungen.

Handelt es sich bei der Abfrage zur Höhe des entstandenen Schadens um eine IST Betrachtung oder können auch zu erwartende Schäden eingetragen werden?

Schäden, die ab dem 11.03.2020 eingetreten sind und ggf. in den kommenden 3 Monaten (bis zum 11.06.2020) erwartet werden, können angegeben werden. Die zu erwartenden Schäden sind plausibel zu schätzen (Planung).

Ergänzende Informationen findet ihr auf der Seite https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/fragen-und-antworten-zum-soforthilfeprogramm/

Voraussetzungen

Gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, Freiberufler sowie Soloselbstständige ohne Beschäftigte mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Brandenburg sind antragsberechtigt.

Antragstellung

Zum Nachweis der Legitimation des Antragstellers sind dem Antrag folgende Unterlagen, soweit zutreffend, beizufügen:

• Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,

• Gewerbeanmeldung,

• Kopie des Personalausweises,

• Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte.

Die wichtigsten Fakten und Tipps

Offizielle Informationen der Landesregierung:

Alle IHK in Brandenburg auf einen Blick:

Seitenpate

Conrad Scheffler hat ehrenamtlich die Seitenpatenschaft für diese Seite übernommen. Er liest eure Kommentare und informiert sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegt wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Er ist für vertrauliche Hinweise unter bb@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #