ACHTUNG! die Antragsfrist für die Soforthilfe endet bald (31.05.2020).
Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Mecklenburg-Vorpommern ansässige Selbstständige bekannt ist.
(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Mecklenburg-Vorpommern auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)
„Achtung! Derzeit sind Phishing-Mails im Namen der Bundesländer unterwegs, die an Soforthilfe Empfänger gerichtet sind. Weder die Mails noch die darin enthaltenen Formulare stammen von der Landesregierungen. Empfänger dieser Phishing-Mail sollten die gesendeten Dateien in der Anlage auf keinen Fall öffnen. Aktuell sind Fälle in folgenden Bundesländern bekannt: Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Hieran können Sie mögliche Phishing-Mails erkennen. Unter den offiziellen Seiten der Bundesländer finden Sie weitere Informationen."Bitte hilf mit...
... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).
Unser Plan ist, die wichtigsten Fakten und Tipps dann hier als Beitrag zusammenzufassen. Danke fürs Mitmachen! (Seiten-Pate gesucht)
Die wichtigsten Fakten und Tipps
Corona-Hotline (Privgatpersonen und Unternehmen): +49385 588-11311
- Antragstellung ab 01.04.2020 möglich
- "100-Millionen-EURO-Sofortprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns bei der Bewältigung der Corona-Krise" (17.03.2020)
- Finanzierungsinitiative für Stabilität
Offizielle Informationen der Landesregierung:
Alle IHK in Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick:
- Informationen und Hilfe der IHK zu Schwerin
- Informationen und Hilfe der IHK zu Rostock
- Informationen und Hilfe der IHK Neubrandenburg
Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm
Beide Unterstützungen (Soforthilfe und Liquiditätshilfe/ Darlehen) sind nach Angaben der Hotline für Betriebe bereits eine Kombination aus Bundes- und Landesmitteln. Es können auch beide in Anspruch genommen werden. Zunächst z. B. die Soforthilfe, die nicht zurück gezahlt werden muss, und falls das nicht reicht auch noch der Kredit. Inwieweit dann noch weitere Förderungen kompatibel sind, konnte man mir auf der Hotline nicht sagen, aber solche sehr spezifischen Fragen sollte man dann ev. ohnehin selbst stellen und in dem Gespräch dann auf die spezielle Situation hinweisen.
Wer bekommt wieviel?
Stand der Informationen: Fr. 3. April Nachmittag
1) Soforthilfe (über das Landesförderinstitut - LFI
Betriebe bis zu 5 Personen: € 9.000,-
Betriebe bis zu 10 Personen: € 15.000,-
Betriebe bis zu 24 Personen: € 25.000,-
Betriebe bis zu 49 Personen: € 40.000,-
Betriebe bis zu 100 Personen: € 60.000,-
2) Liquiditätshilfe / Darlehen - GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
Betriebe bis zu 5 Personen: € 20.000,-
Betriebe bis zu 10 Personen: € 200.000,-
Voraussetzungen
Stand der Informationen: Fr. 3. April Nachmittag
Die wesentlichen Informationen sind in diesem Merkblatt zusammen gefasst: Merkblatt zum Soforthilfeprogramm (PDF 33,76 KB)
Werden die privaten Kosten eines Unternehmers auf den Liquiditätsengpass angerechnet?
Private Kosten (Krankenversicherung, Miete für die Privatwohnung etc. etc.) können nicht in die Abrechnung genommen werden. Um diese Kosten zu finanzieren ist es notwendig bei Bedarf ALG I oder ALG II zu beantragen.
Antragsstellung
Stand der Informationen: Fr. 3. April Nachmittag
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses.
Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!
Detailinfos: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/
Bitte Beachten!
Für die Corona-Soforthilfe wurde das Antragsformular aktualisiert und ist ab sofort zu nutzen.
Auch Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten sind nun antragsberechtigt.
Ab dem 01.04.2020 für werden nur noch die neuen Anträge akzeptiert!
Die bisher eingegangenen Anträge gelten weiter und werden derzeit bearbeitet!
Ferner wurde ein Merkblatt zum Soforthilfeprogramm und ein FAQ-Katalog veröffentlicht, in welchem die häufigsten Fragen beantwortet werden.
- Antragsformular für die Coronahilfe (PDF 686,56 KB)
- Merkblatt zum Soforthilfeprogramm (PDF 33,76 KB)
- FAQ zum Soforthilfeprogramm (PDF 47,61 KB)
Seitenpate
Raphael Bolius hat ehrenamtlich die Seitenpatenschaft für diese Seite übernommen. Er liest eure Kommentare und informiert sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegt wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Er ist für vertrauliche Hinweise unter mv@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!
Raphael Bolius ist Webdesigner mit Fokus auf ökologische, kulturelle und soziale Themen. Er macht Webseiten für Soloselbständige, kleinere und mittlere Unternehmen. https://gruenkraft.design
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