Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Niedersachsen ansässige Selbstständige bekannt ist.
(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Niedersachsen auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)
Bitte hilf mit...
... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).
Unser Plan ist, die wichtigsten Fakten und Tipps dann hier als Beitrag zusammenzufassen. Danke fürs Mitmachen! (Seiten-Pate gesucht)
Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm
Erst Länderhilfe. Dann Aufstockung bis zum Maximum des Bundes!
Wer bekommt wieviel
bis Anfang der Woche konnten Solo-Selbstständige und Freiberufler in Niedersachen Bundesmittel beantragen, die mit den Landesmitteln verrechnet werden! Nun gilt die folgende Staffel nicht mehr:
Hierzu gibt es eine Staffelregelung:
- bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
- bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
- bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
- bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro
Niedersachsen will nur noch die Bundesmittel bewilligen. Landeszuschüsse werden nur noch verrechnet, sofern sie bisher schon bewilligt wurden. Die Richtlinien wurden entsprechend geändert
Ergänzende Informationen findet ihr IM Merkblatt "Hilfsangebote für Unternehmen in der Corona-Krise"
Voraussetzungen
Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können außerdem einen einmaligen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist eine Corona-bedingte existenzbedrohliche Wirtschaftslage.
Diese liegt vor, wenn
- In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, liegt ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent vor. (ODER)
- Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen. (ODER)
- Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen (Liquiditätsengpass). (ODER)
FAQ zur Soforthilfe des Landes Niedersachsen
Es kann für den Lebensunterhalt des Unternehmers eine Pauschale zur Ermittlung des Bedarfs zugerechnet werden. Der Lebensunterhalt von Familenmitgliede wird nicht hinzugezogen! Ob die Pauschale auch Beiträge für die Krankenversicherung enthält ist unklar.
Laut Wirtschafsministerium dürfen bereits eingegangene Verbindlichkeiten von den zu Verfügung stehenden eigenen Finanzmitteln abgezogen werden. Das bedeutet, der Antrag darf auch gestellt werden, wenn noch Finanzmittel vorhanden sind. Wichtig ist, dass eines der drei oben genannten Kriterien zutrifft.
Antragstellung
Hier findet ihr das Antragsformular und Ausfüllhinweise
Es werden mindestens folgende Unterlagen benötigt.
Gewerbliche Unternehmen reichen dazu bitte:
- ein Handelsregisterauszug oder
- eine Gewerbeanmeldung oder
- eine Kopie des Genossenschaftsregisters ein.
Angehörige der freien Berufe reichen dazu bitte:
- die Bestätigung der Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt
- Nachweis der (Umsatz)steuernummer oder
- einen anderen geeigneten Nachweis der Selbstständigkeit (Kammer-mitgliedschaft etc.) ein.
Weitere Informationsquellen
- Der Antrag für die Niedersachsen Soforthilfe kann gestellt werden.
- Ein Antrag auf die Bundeshilfe ist noch nicht möglich!
- NBank: Aktuelle Informationen für Unternehmen
- Beantragung von Steuererleichterungen
Offizielle Informationen der Landesregierung:
Alle IHK in Niedersachsen auf einen Blick:
- Informationen und Hilfe der IHK Hannover
- Informationen und Hilfe der IHK Braunschweig
- Informationen und Hilfe der IHK Lüneburg-Wolfsburg
- Informationen und Hilfe der IHK Stade
- Informationen und Hilfe der IHK Oldenburg
- Informationen und Hilfe der IHK Osnabrück
- Informationen und Hilfe der IHK Emden
Seitenpate
Miachel Wörle hat ehrenamtlich die Seitenpatenschaft für diese Seite übernommen. Er liest eure Kommentare und informiert sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegt wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Er ist für vertrauliche Hinweise unter ni@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!
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