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Erfahrungsaustausch Corona-Hilfen für Selbstständige in Sachsen-Anhalt

Die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Sachsen-Anhalt ansässige Selbstständige und Freiberufler.

(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Sachsen-Anhalt auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)

Wappen von Sachsen-Anhalt

Bitte hilf mit...

... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).

Die wichtigsten Fakten und Tipps sind hier als Beitrag zusammengefasst. Ergänzungen, Anregungen und Fragen werden gerne entgegengenommen. Danke fürs Mitmachen! 

Wer bekommt wieviel Hilfe wofür

Unternehmen mit

  • bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
  • 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
  • 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
  • 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab Montag (30. März 2020) können sich Unternehmer und Solo-Selbstständige den Antrag auf den Internetseiten der Bank herunterladen. Um die beantragten Hilfen schnellstmöglich auszuzahlen, bündelt die Investitionsbank ihre Kapazitäten. Ziel ist es, die Hilfen innerhalb von wenigen Tagen nach Antragseingang auszuzahlen.

Wer bekommt die Zuschüsse wofür

Neben Solo-Selbstständigen und Unternehmen können auch Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen. Von den rund 56.000 Unternehmen in Sachsen-Anhalt zählen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 76 Prozent (42.700) weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 18,3 Prozent haben zwischen 10 und 50 Beschäftigte (10.200 Unternehmen). Darüber hinaus gibt es mehr als 40.000 Solo-Selbstständige in Sachsen-Anhalt.

Der Antrag wird bewusst unbürokratisch gestaltet und die Hinweise des Bundes aufgreifen. Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches), Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten.

Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die nicht bereits am 31.12.2019 gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Schwierigkeiten waren.

Darf ich private Ausgaben berücksichtigen?

!NEIN! Gegenstand der Soforthilfen ist eine einmalige Billigkeitsleistung als freiwillige Zahlung, die ausschließlich für Soloselbständige, Angehörige Freier Berufe und sonstige kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) gewährt wird, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Der Liquiditätsengpass durch die Corona-Pandemie kann insbesondere daraus resultieren, dass

  • ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr (bei Gründungen im Vergleich zum Vormonat) vorliegt, oder
  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Krise weggefallen sind.

Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.

Gibt es noch weitere Hilfen?

Neben den Zuschüssen hat das Land auch ein Programm mit attraktiven Darlehen für Unternehmen aufgelegt, um Liquidität zu sichern.

Antragslink für den neuen Kredit der IB: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-ib-darlehen-fuer-kleine-unternehmen.html

mit folgenden Eckpunkten:

  • Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (mind. 10.000 Euro, max. 150.000 Euro)

  • 2 Jahre zins- und tilgungsfrei, max. LZ 10 Jahre 

    Zinslos in den ersten 2 Jahren, danach 2,69% p.a. (in dieser Zeit ohne Vorfälligkeit vollständig rückzahlbar)

  • keine Sicherheitenbestellung

    und: Antrag online stellen s.u.

           KEINE Hausbank-Stellungnahme nötig

           BWA 12-2019 einreichen (mit Summen-Salden-Liste)

           Liquiditätsplanung reicht, kein Businessplan nötig, nur BEGRÜNDEN, dass es wegen Corona nötig ist, s.u.

Was Sie beachten sollten

  • es ist u.a. ein Nachweis zu erbringen, dass per 31.12.2019 die Kriterien für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht erfüllt worden sind 

    und die Auswirkungen der Corona-Krise plausibel dargestellt werden können („Corona-Krisen-Fall“)

  • keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstituts

  • keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer

  • keine Finanzierung exportbezogener Tätigkeiten

  • senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen in EINEM PDF-Dokument per E-Mail an Darlehen-corona@ib-lsa.de

zusätzlich die Kurzinfo der Investitionsbank für Fragen  zur Sofort-Hilfe

IB schaltet zusätzliche Servicenummer für Fragen zur Corona-Soforthilfe

 Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns wie gewohnt über unsere Hotline 0800 56 007 57

Für professionelle Unterstützung für eine Antragstellung , die Erfolg hat, kann sich jeder Selbständige jetzt auch leisten.

Mit der BAFA-100% Förderung der Beratungskosten geht keiner ein  zusätzliches Risiko ein

Dazu die wichtigsten Eckpunkte:

- Das Bundeswirtschaftsministerium fördert die Beratungskosten für die Begleitung kleiner Unternehmen in und aus der Krise zu 100% bis 31.12.2020

- Das BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) ist der Projektträger für die Förderprogramme des Bundes und Amt aus für dieses.

für die Antragstellung sind - in Anlehnung an die Ausführungen der BAFA  sind folgende Angaben nötig:

- Gewerbeanmeldung/Handelsregister - als Nachweis der Unternehmensdaten

- Anzahl der Mitarbeiter/Umsatz/Bilanzsumme - zur Klärung des KMU-Kriteriums

- Corona - Betroffenheit kurz schildern und diese Datei hochladen

100% Förderung heißt: das Amt trägt alle Kosten Netto.

Berater, die Vorsteuerabzugsberechtigt sind, müssen in ihren Rechnungen die Beratungskosten + 19% Mehrwertsteuer ausweisen. Diese Mehrwertsteuer können alle Unternehmer an das Finanzamt weiterleiten, die Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Damit ist hier die Mehrwertsteuer ein "durchgeleiteter Posten", weil sie gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann. Für diese Unternehmer/Selbständige ist die BAFA-Beratung damit zu 100% kostenneutral.

Wer nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann auch nichts gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

An den Berater muss die Umsatzsteuer trotzdem gezahlt werden, weil der Berater für jede seiner Rechnungen

OHNE AUSNAHME die MWSt. an das Finanzamt abführen muss.

Damit müssen Unternehmer/Selbständige, die nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind, diese Kosten selbst tragen.

Weitere Fragen dazu am besten mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Weitere wichtige Fakten und Tipps

Offizielle Informationen der Landesregierung:

Alle IHK in Sachsen-Anhalt auf einen Blick:

Informationen rund um die Auswirkungen des Corona-Virus auf Wirtschaft und Wissenschaft in Sachsen-Anhalt sind hier verfügbar.

Seitenpatin

Steffi Lange hat ehrenamtlich die Seitenpatenschaft für diese Seite übernommen. Sie liest eure Kommentare und informiert sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegt wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Sie ist für vertrauliche Hinweise unter st@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!

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