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Es geht auch unbürokratisch Abgrenzung von Scheinselbständigkeit in den Niederlanden

Warum das Rad immer wieder neu erfinden? Wir haben VGSD-Mitglieder und befreundete Verbände gebeten, uns zu berichten, wie in ihren Heimatländern mit dem Thema „Scheinselbstständigkeit“ umgegangen wird.

Von M. C.

So wie es aussieht, sind meine niederländischen Landsleute nach einigem Hin und Her in den letzten Jahren gerade dabei, eine intelligente und praktikable Lösung zu entwickeln, die das Potential hat, die Interessen der Freiberufler zu schützen und zugleich den Mißbrauch von Werkverträge zu verhindern. Vielleicht könnte das eine Lösungsalternative zu der sich anbahnenden deutschen Regelung sein?

In den Niederlanden gibt es seit 1. Januar 2001 zur Feststellung einer selbständigen Tätigkeit die sogenannte VAR („Verklaring Arbeits Relatie“, zu deutsch: Erklärung zur Arbeitsbeziehung). Hierbei muss der Auftragnehmer (Freiberufler) einen zweiseitigen Fragebogen des Finanzamts ausfüllen. Daraufhin stellt das Finanzamt dann eine „VAR“ aus, die die selbständige Tätigkeit bestätigt (oder auch nicht).

Bei dieser Reglung liegt das Risiko bisher aber komplett beim Freiberufler. Wenn das Finanzamt im Nachhinein feststellt, dass das Auftragsverhältnis – so wie es gelebt wurde - entgegen der abgegebenen VAR doch kein selbstständiges ist, muss der Freiberufler die Konsequenzen alleine tragen.

2014 schlug der damalige Finanzstaatssekretär Frans Weekers eine Gesetzesänderung vor, die die VAR–Reglung ablösen sollte: Die BGL („Beschikking Geen Loonheffing“, zu Deutsch: Abgabebefreiungsbescheid). Sie sollte insbesondere die oben beschriebene Ungleichbehandlung korrigieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten gemeinsam die Verantwortung für die Beurteilung des Arbeitsverhältnisses tragen, indem sie online eine Frageliste beantworteten. Auf diesem Weg sollte künftig ermittelt werden, ob das Auftragsverhältnis ein selbständiges ist oder eben eine abhängige Beschäftigung.

Neue Lösung im Dialog mit Selbstständigenverband gefunden

Aufgrund der Kritik insbesondere von Interessenvertretern der Freiberufler hat die Liberale Volkspartei (VVD – entspricht in etwa der deutschen FDP) im Finanzausschuß darauf gedrängt, im Dialog mit Interessenvertretern von Freiberuflern und Unternehmen gemeinsam eine alternative Reglung zustande zu bringen. Diese neue Reglung wurde am 21. April 2015 im niederländischen Parlament („Tweede Kamer“, entspricht dem Deutschen Bundestag) beschlossen und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Der Interessenverband ZZP (Zelfstandige Zonder Personeel , wörtlich übersetzt: Selbständige ohne Personal) ist eine Schwesterorganisation des VGSD, beide sind im gemeinsamen Dachverband EFIP organisiert. Die ZZP ist aber schon älter und etablierter, sie hat 35.000 Mitglieder und 17 Mitarbeiter.

Der jetzige Finanzstaatssekretär Eric Wiebes möchte hiermit erreichen, dass Auftraggeber und Auftragnehmer bei einem Auftrag im Voraus Rechtssicherheit über den Status der Arbeitsbeziehung haben, ohne dabei eine große bürokratische Hürde aufzubauen. Insbesondere die VVD hat letzteres bei der Ausarbeitung der Reglung als Bedingung gestellt.

Finanzamt prüft und veröffentlicht Musterverträge

Dies wird nun dadurch erreicht, dass Interesseverbände und individuelle Auftraggeber/ -nehmer dem Finanzamt (Muster-) Verträge zur Beurteilung vorlegen. Das Finanzamt veröffentlicht auf seiner Website bereits geprüfte Musterverträge, die einem selbstständigen Auftragsverhältnis entsprechen. Auftraggeber und –nehmer können diese Musterverträge dann übernehmen und anwenden.

Wenn Auftraggeber und -nehmer solche Musterverträge verwenden und gleichzeitig sicherstellen, dass bei der praktischen Umsetzung des Auftrags den vertraglichen Vereinbarungen entsprochen wird, erhalten sie somit unkompliziert Rechtssicherheit in Hinblick auf ihr Auftragsverhältnis.

Die ausgefüllten Musterverträge müssen nun nicht mehr jedes Mal aufs Neue dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden, sondern sie können uneingeschränkt wiederverwendet werden. Ihre Verwendung ist aber keine Pflicht. Alternativ können Auftraggeber und –nehmer auch einen eigenen Vertrag aufstellen und individuell vom Finanzamt prüfen lassen.

Mit der neuen Regelung wird künftig vermieden, dass bei jedem Auftrag immer wieder aufs Neue umfangreiche Fragebögen mit viel Interpretationsspielraum ausgefüllt werden müssen.

Welche Kriterien werden zur Abgrenzung von (Schein-)Selbstständigkeit herangezogen?

An den eigentlichen Kriterien für oder gegen eine Selbstständigkeit hat sich meines Wissens übrigens in den Niederlanden nichts geändert. Als ich zuletzt eine VAR ausgefüllt habe, wurden folgende Fragen gestellt:

  • Anzahl der Auftraggeber im Jahr der Beurteilung?
  • Ist zu erwarten, dass 70% der Einkünfte oder mehr von einem Auftraggeber kommen?
  • Darf ich Tätigkeiten ohne Genehmigung des Auftraggebers auch von einem Dritten ausführen lassen?
  • Trage ich ein finanzielles Risiko, wenn der Auftraggeber mit der Ausführung der Tätigkeiten unzufrieden ist?
  • Habe ich für den Auftraggeber zuvor ähnliche Tätigkeiten als Angestellter ausgeführt?
  • Werden die gleichen Tätigkeiten beim Auftraggeber auch von Angestellten ausgeführt?
  • Werden die Tätigkeiten direkt oder über ein Vermittler ausgeführt?
  • Wie hoch ist das Einkommen aus den zu beurteilenden Tätigkeiten?
  • Ist eine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub vereinbart?
  • Bin ich verpflichtet, Anweisungen des Auftraggebers zu folgen?

Ob und in welcher Form sich diese Punkte in den Modellverträgen wiederfinden werden, bleibt abzuwarten.

Die neue Regelung bringt alle Interessen unter einen Hut

Durch die konstruktive Zusammenarbeit von Interessenverbänden, politischen Parteien, Regierung und Ministerien wurde hier eine intelligente Lösung geschaffen die

  • Missbrauch im Niedriglohnsegment bekämpft
  • eine gemeinsame Verantwortung für den Status des Auftragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und –nehmer herstellt
  • Rechtsunsicherheit verringert
  • Bürokratie vermeidet
  • und eine freiberufliche Tätigkeit weiterhin ermöglicht.

Vielleicht ein Muster für eine zukünftige Reglung auch in Deutschland? Was meint Ihr? Wir freuen uns auf Eure Kommentare!

Quellen:

  1. Erik Ziengs, "Tweede Kamerlid VVD" im Newsletter Freelance.nl vom 21. April 2015
  2. Website „Stichtung ZZP Nederland“, Beitrag vom 20.04.2015: „Wiebes stemt in met plannen ZZP Nederland: VAR weg, geen BGL“
  3. Website „Belastingdienst“ (entspricht dem deutschen Finanzamt): „Wetsvoorstel VAR verdwijnt“

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