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Diese Fragen wurden beantwortet
- Wie bewertest du die geplante 6-monatige Umsatzsteuersenkung? Ist sie überhaupt schon vom Bundestag beschlossen? Was unterscheiden sie von Umsatzsteuererhöhungen in der Vergangenheit?
- Was muss ich bei der Rechnungsstellung beachten? Was, wenn Faktura-, Buchhaltungs- und Kassenprogramme von den Herstellern nicht rechtzeitig upgedatet werden können?
- Entscheidend für den Umatzsteuersatz ist der Leistungszeitraum. Was bedeutet das für Dienstleistungen, Werkverträge, Schulungen usw. – welcher Umsatzsteuersatz greift wann?
- Was, wenn ich schon Rechnungen für Leistungen im zweiten Halbjahr gestellt habe? Oder wenn die geplante Leistungserbringung sich ins zweite Halbjahr bzw. von dort ins Jahr 2021 verschiebt?
- Was muss ich beim Korrigieren von Rechnungen aus der Vergangenheit beachten?
- Werde ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung dann vier Umsatzsteuersätze zur Auswahl haben?
- Kann ich mit Einverständnis des Kunden einfach durchgängig wie bisher 19 bzw. 7 Prozent in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen? Können Firmenkunden dann auf diese Umsatzsteuer die Vorsteuer in voller Höhe geltend machen?
Experte
Timo Ernst
Timo Ernst ist Steuerberater und staatlich geprüfter Betriebswirt.
Moderiert von
Eike Totter
Eike Totter ist Diplom-Soziologe, systemischer Coach, Trainer […]
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