"Wenn ihr davon ausgeht, Grundsicherung beziehen zu können – dann lasst euch nicht abwimmeln". Das ist die Message, die Andreas Stankewitz als Gast der Telko "Reformierte Grundsicherung – wie geht es jetzt weiter? – Neu- bzw. Weiterbewilligung" seinen Zuhörern ans Herz legt. Andreas selbst wurde unfreiwillig zum ALG II-Experten. In der Telko gab er in der vergangenen Woche sein Wissen weiter und ging auf die Besonderheiten der kürzlich reformierten Grundsicherung ein.
Wer derzeit pandemiebedingt in Not gerät, kann bis 31. März 2021 vereinfachten Zugang zur Grundsicherung beantragen. Wer über "erhebliches Vermögen" verfügt, ist hierbei nicht automatisch außen vor, betonte Andreas im Gespräch mit den Moderatoren Sebastian Schulz und Lars Bösel. In diesem Fall werde im Detail geprüft, ob das Vermögen für die Grundsicherung herangezogen werden kann. Generell profitieren Antragsteller aktuell von einem höheren Schonvermögen und der Anerkennung von Wohn- und Heizkosten, ohne dass die Angemessenheit der Wohnung nachzuweisen sei.
Was aktuell unter "erheblichem Vermögen" zu verstehen ist, wie eine Vermögensprüfung in der Praxis aussieht und wie man betriebliche Ausgaben etwa für die Akquise finanzieren kann – das alles verriet Andreas in der Telko.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Was bringt die Reform vom Oktober für Selbstständige?
- Wie berechne ich das Schonvermögen?
- Was zählt als verwertbares Vermögen, was als Altersvorsorge?
- Lohnt es sich also für mich, Grundsicherung zu beantragen?
- Erhalte ich die private Miete in voller Höhe oder muss ich umziehen?
- Ich habe betriebliche Ausgaben z.B. für Akquise, wie kann ich die finanzieren?
- Was wenn ich am Ende der ersten sechs Monate mehr oder weniger Einnahmen hatte als eingangs geplant?
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