In unserer Experten-Telko am 26. April 2017 hatten wir Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald zu Gast. Auch er hat beobachtet, dass viele Auftraggeber zuletzt ihr Heil in der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) gesucht haben. Da diese durch das neue Gesetz erheblich erschwert wurde, vermutet er mittelfristig aber wieder eine verstärkte Beauftragung von Selbstständigen.
Aus Erfahrung rät Benno dazu, bei Auftragserteilung keine Standardverträge zu verwenden. Wer stattdessen auf abgegebene Angebote, Auftrragsbestätigungen und eigene AGB setzt, bietet der Rentenversicherung weniger Angriffspunkte.
Wer sich als Selbstständige/r mit einer aussagekräftigen Website und dem Schreiben von Angeboten am Markt nachweislich um Aufträge bemüht, nimmt der DRV zusätzlich Wind aus den Segeln.
Verunsicherte Auftraggeber lassen sich manches einfallen: Was tun, wenn der Auftraggeber einen Teil des Honorars als „Sicherheit“ einbehalten möchte, für den Fall, dass es zu Nachforderungen der DRV kommt? Sollte man einen solchen Vertrag unterschreiben, weil er ohnehin nichtig ist? Oder besser auf einen solchen Auftrag verzichten?
Auch diese und zahlreiche weitere Fragen beantwortete Benno. Er kommentierte zudem das neue BSG-Urteil und dem neuen Kriterium „Honorarhöhe“.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Was hat sich rechtlich geändert?
- Wie haben die Auftraggeber darauf reagiert?
- Was sollte man als Auftraggeber tun?
- Was kann man als selbstständiger Auftragnehmer tun?
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