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Diese Fragen wurden beantwortet
- Ich habe eine Idee für ein neues Küchengerät, nämlich einen Salzstreuer. Das Problem der bisherigen Salzstreuer war immer, dass die Öffnungen, durch die das Salz rieselt, gerne mal verstopfen. Bei meinem neuen Salzstreuer passiert das nicht. Kann ich diese Entwicklung irgendwie schützen lassen?
- Die Lösung des Problems, nämlich dass die Löcher des Salzstreuers nicht verstopfen, könnten patentfähig sein. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um damit ein Patent erteilt wird?
- Der Salzstreuer ist auch besonders formschön gestaltet. Vergleichbares gibt es bislang nicht. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit er als Design geschützt werden kann?
- Ich möchte den Salzstreuer natürlich auch verkaufen. Dafür habe ich mir auch ein Logo und/oder einen kennzeichnungsstarken Namen entwickelt. Kommt Markenschutz in Betracht?
- Kann ich selber nach älteren Rechten Dritter recherchieren?
- Kann ich gegen Nachahmer vorgehen? Und was tue ich, wenn ich selber abgemahnt werde?
Experten
Bengt Langer
Rechtsanwalt Bengt Langer ist Gründungspartner der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch, Kirschner und Partner mit Kanzleisitz in Köln Rodenkirchen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u.a. im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht.
Dirk Hübsch
Patentanwalt Dirk Hübsch ist Gründungspartner der Kanzlei „Hübsch, Kirschner & Partner“. Seit 1991 ist er auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig.
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