Eine schnelle Erkenntnis aus dem Talk: Nicht alles, was im eigenen Unternehmen einen Namen hat, ist eine Marke, deren Anmeldung mit Kosten verbunden wäre. Es gibt daneben auch den sogenannten Titel, der geistige Werke schützt, etwa den Namen des Podcasts, des Blogs, des Workshops. Titel muss man nirgendwo anmelden, sie sind dennoch für eine gewisse Zeit und unter gewissen Bedingungen geschützt – sofern einem nicht jemand zuvorgekommen ist.
Welche Bedingungen hier zutreffen – und was wiederum gilt, wenn es doch um den Schutz einer Marke gehen soll – darüber spricht Claudia Philipp, Rechtsanwältin für Marken- und IP-Recht.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Wann handelt es sich beim Namen meines Blogs, Buchs oder sonstigen Angebots (wie etwa Workshops oder Vortrags) um einen Titel, wann um eine Marke?
- Wenn ich mein Business unter meinem Namen betreibe, ist das dann ein Titel, eine Marke oder doch einfach nur ein Name?
- In welchem Fall reicht es, "nur" einen Titel für mein Angebot zu haben?
- Wie muss ich vorgehen, um ihn vor Nachahmern zu schützen?
- Wann muss oder sollte ich ihn zur Marke ausbauen?
- Kann ich eine Marke anmelden, wenn es schon einen gleichlautenden Titel gibt? Und andersrum: Kann ich einen Titel verwenden, wenn es schon eine gleichlautende Marke gibt?
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