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Ist die Altersvorsorge im "Privaten Vorsorgevermögen" (PVV) pfändungs- und insolvenzsicher?

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In der Corona-Krise haben wir gelernt, wie wichtig das für Selbstständige ist: Ist die Altersvorsorge im PVV pfändungs- und insolvenzsicher? Was wenn man irgendwann auf Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen sein sollte?

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In der Ansparphase sind Altersvorsorgekonten pfändungsgeschützt, in der Auszahlungsphase hängt es aber davon ab, wie das Geld ausgezahlt wird. Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden, um eine einheitliche Regelung für alle Altersvorsorgeprodukte zu erreichen.

Personen, die noch erwerbstätig sind oder eine Erwerbsminderung haben, sollen die Möglichkeit haben, Bürgergeld zu erhalten. Während dieser Phase soll das Vermögen geschützt werden und nicht herangezogen werden, wenn es jemandem wirtschaftlich schlecht geht oder wenn sich die Menschen nicht in der Lage sehen, aus eigenem Einkommen zu leben. Das Vermögen soll in der Auszahlungsphase geschützt werden, damit es für den eigentlichen Zweck der Altersvorsorge erhalten bleibt und nicht von anderen zugreifbar ist. Die Idee ist, dass das Altersvorsorgekonto wie eine Versicherung funktioniert, auf die der Inhaber oder die Inhaberin nicht zugreifen können, aber auch andere nicht darauf zugreifen können.

Es ist wichtig, für alle Arten von Altersvorsorgeprodukten eine rechtliche Gleichstellung zu erreichen. Derzeit bestehen Unterschiede zwischen verschiedenen Konzepten und Gesetzesgrundlagen, sowohl in der Zivilprozessordnung (ZPO) als auch im Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) und Sozialhilfe. Bestimmte Produkte werden bevorzugt, sodass eine gleiche Rechtssicherheit für alle Altersvorsorgeprodukte geschaffen werden muss, um diese Ungleichheiten zu beheben.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Privates Vorsorge-Vermögen (PVV)
Die Pläne der FDP für ein Altersvorsorge-Depot

Mit Katja Hessel und Willy Blaßies

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