Generell gibt es mehrere Aufbewahrungsfristen in der Buchhaltung:
1) 10 Jahre für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, Buchungsbelege, Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union
2) 6 Jahre für empfangene und gesendete Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind
Die Frage ist also, zählen die Teilnehmerlisten zu einer der Gruppen dazu, also z.B. wird dein Honorar basierend auf der Anzahl der Unterschriften bezahlt? Ansonsten gelten vermutlich noch die Bestimmungen der DSGVO.
Ich habe selbst auch ab und zu mit Anwesenheitslisten zu tun, die vom Teilnehmer unterschrieben werden müssen. Die gebe ich dann immer an den Auftraggeber zurück, dann hat er das Problem mit der Aufbewahrung...
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