Bei einem selbständigen Gewerbe ist die Betriebsstätte der Ort, an dem die Firma steuerlich angemeldet ist. Das kann der Wohnsitz sein, oder z.B. ein angemietetes Büro oder Ladengeschäft. Hängt das Gewerbe ursprünglich am Wohnsitz und wird dieser wegen eines Umzugs in eine andere Gemeinde abgemeldet, verfällt dann wahrscheinlich auch das Gewerbe und muss neu angemeldet werden. Ein Briefkasten oder ein Schreibtisch reichen wahrscheinlich nicht, da sie keine steuerliche Existenz an sich haben.
Die am Gewerbe hängende Gewerbesteuer ist ja auch eine Gemeindesteuer, mit unterschiedlichem Hebesatz in unterschiedlichen Gemeinden und durchaus auch Konkurrenz zwischen Gemeinden. Es sind ggf. auch eine andere IHK, ein anderes Finanzamt und eine andere Berufsgenossenschaft zuständig.
Im Zweifelsfall kann es sich lohnen, bei der zuständigen Oberfinanzdirektion anzurufen und bei der Vermittlung um jemanden zum Thema Gewerbesteuer zu bitten. Oder man klopft noch weiter oben an: Die Landesfinanzministerien können ggf. ein Gewerbeamt im eigenen Bundesland überstimmen.
Vielleicht würde als Trick helfen, sich einen ganzen Raum in der alten Wohnstätte selbst zu vermieten und ihn wieder als Betriebsstätte anzumelden? Dann fallen aber durch die Vermietung weitere Steuern an.
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