Vorrang hat die Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber mit dem Septembergehalt. Wenn du von ihm die Energiepreispauschale aus irgendwelchen speziellen Gründen nicht erhältst, z.B. wenn du nur im ersten Halbjahr angestellt warst, wirst du wie jemand behandelt, der nur selbstständig ist, so mein Verständnis.
Sollte es doch mal zu einer doppelten Auszahlung kommen, würde ich raten das Finanzamt darauf hinzuweisen. Es wird die Überzahlung dann mit dem Einkommenstererbescheid 2022 korrigieren.
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