Die Scheinselbstständigkeit hat nichts mit der Anzahl der Auftraggeber zu tun. Die Anzahl hätte nur dann eine Auswirkung, wenn man bei nur einer Firma nicht scheinselbstständig ist, erklärt Dr. Paul. Es wird überprüft, ob man richtig selbstständig ist oder ein Selbstständiger, der dem Arbeitnehmer ähnlich ist. Hier wird dann von einem arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen gesprochen. Man selber zahlt 18,6 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge, wenn herauskommt, dass man zuvor als Selbstständiger festgelegt wurde und nur einen Auftraggeber vorweisen kann. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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