Wenn Kapitalgesellschaften richtig gegründet werden, sei das der sicherste Weg um sich vor Scheinselbstständigkeit zu schützen, erklärt Dr. Paul. Diese kann gar nicht scheinselbstständig sein, da sie weder berufsunfähig oder krank werden kann. Somit empfängt sie keine Sozialleistung und ist nicht scheinselbstständig.
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