Entstehende Forderungen können von einem Unternehmen nicht auf einen Selbstständigen umgelegt werden. Falls ein Selbstständiger im Nachhinein als Scheinselbstständiger erkannt wird, muss der Auftraggeber alle Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und hat kein Rücktrittsrecht auf den Subunternehmer. Wenn dieser aber zum Angestellten wird, können innerhalb von drei Monaten Gelder verrechnet werden. Es herrsche kein Anspruch auf eine Beteiligung des Subunternehmers, stellt Dr. Paul fest. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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