Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass gesetzliche Krankenkassen mehrere inhaltlich zusammenhängende Krankschreibungen wie eine behandeln.
Bei Selbstständigen gilt diese Selbstverständlichkeit nicht. Von anderen BAGSV-Verbänden haben wir gehört, dass manche gesetzlichen Versicherungen inhaltlich zusammenhängende Krankheiten separat betrachten, wodurch die schwer kranken Selbstständigen nicht oder nur eingeschränkt in den Genuss des versicherten Krankengelds kommen, für das sie ja Beiträge bezahlt haben.
Offenbar gibt es ein Rundschreiben des GKV-Verbands (?), in dem den Versicherungen diese separate Betrachtung empfohlen wird. Es gibt aber ein entgegengesetztes BSG-Urteil. Offenbar genügt es bei knausrigen GKVs, auf dieses BSG-Urteil hinzuweisen, damit sie kundenfreundlicher zu agieren.
Leider weiß ich das Aktenzeichen des Urteils nicht mehr, aber hier findet sich sicher jemand, der dieses Puzzlestück noch ergänzen kann und vielleicht noch weitere wichtige Infos hat. Das würde mich wirklich freuen.
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