So oder so ähnlich steht es tatsächlich auf vielen Kontoauszügen, wenn man Beträge ins Ausland überweist. Bei Auslandsüberweisungen informiert man sich ja oft über die entstehenden Kosten. Die häufigsten Fragen entstehen in der Praxis jedoch in Bezug auf die damit verbundenen Meldepflichten. Sie sind durch die AWV (Außenwirtschaftversordnung) geregelt.
Tatsächlich müssen Beträge über 12.500 Euro der Bundesbank gemeldet werden. Die meisten Banken geben den Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten" auch dann an, wenn der Betrag der Überweisung (bzw. Bareinzahlung) unter 12.500 Euro liegt, obwohl dann meist gar nichts zu tun ist. Der Hinweis dient vermutlich der Haftungsbefreiung der Bank nach dem Motto: "Wir haben die Kunden ja informiert."
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