Nur ganz allgemeine Info zu dem Fragethemenkomplex, ohne auf den Einzelfall einzugehen (da individuelle „Fälle“, nicht in Foren erlaubt sind):
Der Beitragssatz von derzeit noch 18,6% fällt an auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz, wie auch der Beitrag in der GKV und Pflegepflichtversicherung.
Somit ist der Beitrag der DRV 18,6% vom Gewinn, nach dem rückliegenden Einkommensteuerbescheid, dort Spalte „Gewinn aus selbständiger Tätigkeit“ (nicht Spalte „Einnahmen aus selbständiger Arbeit“).
Genauso ist der Gewinn die Beitragsgrundlage bei der Krankenkasse und Pflegekasse (bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft, die auch ich habe seit eh und je), bei Krankenkasse und Pflege kommt Beitrag auch auf alle Zinsen/Dividenden/ Gewinne aus Aktienverkäufen, Einnahmen aus Vermietungen, dazu.
Gewinn und Umsatz werden leider oftmals von Selbständigen die ersten Gründungsjahre noch verwechselt, viele denken auch, dass das, was sie eingenommen haben (= Bruttoumsatz) Einkommen sei, geben es flott privat aus, und dann kommt zeitverzögert der Einkommensteuerbescheid und die Forderungen von Krankenkasse, Pflegekasse und Rente, und wird realisiert, dass man von jedem netto eingenommenen Euro (also nach der abgeführten enthaltenen Mehrwertsteuer), erst mal rund 70-80% weg legt für Betriebskosten und Abgaben, bevor man davon seine private Miete, Lebensmittel etc bedient.
RV verbeitragt mithin beim Selbständigen auf den Gewinn die 18,6%, nicht auf den Umsatz.
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