Hallo Ana,
ich habe mal dazu in den Unterlagen eines Mandanten von mir nachgesehen, der seinerzeit auch Neustarthilfe beantragt hat.
In dem vorläufigen Bescheid, unter den Nebenbestimmungen (Punkt 3) steht, dass der Begünstigte bis zum, im Bescheid, genannten Datum die Schlussabrechnung einzureichen hat.
Nirgends steht - auch nicht in den FAQ - dass zuvor eine Aufforderung der zuständigen Landesbank erfolgt (auch nicht technischerseits über ELSTER).
Ich kann mich noch erinnern das, hier in Berlin, die IBB eine Erinnerungsemail gesandt hat. Aber normalerweise musste man sich den Termin in den Kalender eintragen und selbst daran denken.
Was deine Nachrichten über ELSTER betrifft, normalerweise erhält man immer automatisch eine Email, wenn in ELSTER eine Nachricht hinterlegt wurde. Eventuell, hast du in ELSTER nicht deine Emailadresse angegeben (was aber eigentlich nicht möglich ist, da du diese ja für die Einrichtung des ELSTER Kontos benötigt hast). Oder aber deine Emailadresse hat sich geändert und du hast vergessen dies in ELSTER nachzutragen.
Auf jeden Fall würde ich dir einen Anwalt empfehlen, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Eventuell findet dieser einen Weg, wenn er den Fall in aller Ausführlichkeit prüft. Ich denke es kommt ja auch auf die diesbzgl. Gepflogenheiten in dem jeweiligen Bundesland an. Wenn es normalerweise üblich war den Begünstigten eine Erinnerungsemail zu schicken, warum warst du dann davon ausgeschlossen? Doch solche Fragen kannst du nur mit dem Anwalt klären.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
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