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Rückzahlung Corona Soforthilfe II

4 Personen fragen sich das

Ich habe im Frühjahr Corona Soforthilfe II beantragt und erhalten. Ich habe seinerzeit coronabedingt Auftragsstornierungen erhalten - ich musste daher davon ausgehen, dass mein Unternehmen (ich habe auch Angestellte) in ein Problem läuft. Der Antrag war also seinerzeit mE nicht unberechtigt.

Wir machen jetzt den Jahresabschluss 2020 und es sieht danach aus, dass ich die fraglichen drei Monate wohl auch ohne die Soforthilfe über einer "schwarzen Null" geblieben wäre. Muss ich die Hilfe jetzt von mir aus zurückzahlen oder warte ich eine Prüfung und Rückzahlungsaufforderung ab?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Wer Corona Soforthilfe beantragt und erhalten hat, wird ohnehin entsprechend der auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de­/UBH/Navig­…/home.html veröffentlichten Fristen/Termine zur Schlussabrechnung aufgefordert. Da ergibt sich dann die Möglichkeit zur Endabrechnung und damit zur Ermittlung des evtl. Rückzahlungsbetrages.
Wer der Pflicht zur Endabrechnung nicht nachkommt, muss die Hilfe komplett zurückzahlen.

Jens Wagner
Jens Wagner
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