Wer Corona Soforthilfe beantragt und erhalten hat, wird ohnehin entsprechend der auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navig…/home.html veröffentlichten Fristen/Termine zur Schlussabrechnung aufgefordert. Da ergibt sich dann die Möglichkeit zur Endabrechnung und damit zur Ermittlung des evtl. Rückzahlungsbetrages.
Wer der Pflicht zur Endabrechnung nicht nachkommt, muss die Hilfe komplett zurückzahlen.
Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden