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Schadet eine 20%-Anstellung meiner hauptberuflichen Selbständigkeit (mit KSK)?

1 Person fragt sich das

Hallo liebe Schwarmintelligenz!

Weiß jemand Rat zu folgender Frage?:
Was passiert bei hauptberuflicher Selbstständigkeit mit meiner KSK-Mitgliedschaft, wenn ich mich zu 20 % (max. 8 h/Woche bzw. 25 h/Monat max.) sozialversicherungsrechtlich anstellen lasse? Gibt das dann Probleme mit der Kranken- und Rentenversicherung über die KSK bzw. wie stelle ich es an, beides sauber zu organisieren? Ist das viel Papierkrieg?

Es dankt Euch im Voraus für Erhellung

Kerstin

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3 Antworten

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Danke, lieber Annette, das hilft mir schon weiter. Bin momentan noch in der Grundüberlegeung, ob ich das machen soll oder doch lieber die volle Freiheit der Selbständigkeit behalte.

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www.vgsd.de­/kuenftig-­…er-rentner
Mir sind Kolleginnen bekannt, die die neue Möglichkeit des größeren Hinzuverdiensts seit Corona nutzen, problemlos. Sie bleiben weiterhin in der KSK. Sie haben sich von der KSK zu dem Thema beraten lassen. Das halte ich sowieso für den besten Weg, dann kann die keiner irgendwas erzählen, wo die KSK nachher sagt, nein, sooo ist das aber nicht.

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Liebe Kerstin, ich bin Autorin und auch bei der KSK anerkannt seit Oktober 2021. Ich hatte eine Anstellung ca. 38 % bis 15.08.2022 und habe dann nur Rentenversicherung bezahlt über die KSK und die Krankenkasse und Pflegeversicherung war abgedeckt über die Anstellung. Ich habe dann gemeldet, dass es ab 15.08.22 keine Anstellung mehr gibt und wurde dann versichert über die KSK. Falls Du mehr Austausch möchtest können wir gerne mal telefonieren oder mailen. Meine Email: Heizmannannette@yahoo.de.
Wer weiß etwas über die Möglichkeit die steuerrechtlichen Konsequenzen wenn ich Witwe bin als Selbständige in der KSK?

Herzliche Grüße Annette Heizmann

Annette Heizmann
Annette Heizmann
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