Die Frage ist rein theoretisch: Der Kunde ist König. Er sagt, was er möchte und welche Rechnung er möchte. Wenn in der Behörde oder beim Kunden nur noch e-Rechnungen verarbeitet werden (können/sollen), dann wirst Du den Auftrag im Zweifel nicht erhalten, sofern Du nicht auf seine Wünsche eingehst. Das regelt der Markt.
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