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Verlustverrechnung bei Beitragsbemessung der Krankenversicherung

2 Personen fragen sich das

Bei der Beitragsbemessung für die gesetzliche Krankenversicherung werden die Einkünfte, aber nicht die Verluste herangezogen: Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit werden Verluste auf 0 gesetzt statt mit anderen Einkünften verrechnet, bei der Verwendung von Einkünften aus Kapitalvermögen findet keine vorherige Verrechnung von Verlustvorträgen statt. Wieso werden Verluste, die zwingend für die Bewertung von Einkünften dazugehören, nicht berücksichtigt - und sei es auch von Gesetzes wegen? Gibt es dafür einen anderen Grund als "weil es besser ist für die KV"?

Karl Dahmen
Karl Dahmen
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Weil es gesetzlich so geregelt wurde.
Es gilt leider der sozialversicherungsrechtliche Einkommensbegriff, nicht der steuerrechtliche.

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