Generell müssen folgende Punkte/Kriterien erfüllt sein, um die Leistung (Rentenzahlung) auszulösen:
Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben.
Ich setze in diesem Beispiel voraus, dass der Kollege einen BU Vertrag hat, der die üblichen Leistungen und Klauseln beinhaltet (wie: Leistung ab sechsmonatiger BU, auch rückwirkende Leistung bei festgestellter BU, Verzicht auf abstrakte Verweisung, Verweisung auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit).
Sofern der Kollege (und das erweist dem Arbeitsklima wirklich keinen positiven Dienst) mindestens sechs Monate, nur noch maximal zu 50% seiner alten Tätigkeit nachgehen kann und dieses durch einen Arzt festgestellt wird der den Patienten am besten kennt, zusätzlich durch einen Gutachter noch bestätigt wird, leistet i.a.R. der Versicherer.
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