Die Meldepflicht entfällt bei Auszahlungen und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Auch Wareneinfuhr- und Ausfuhrerlöse (im Gegensatz zur Bezahlung von Dienstleistungen) sind ausgenommen.
Beträge, die die Summe von 12.500 Euro nicht überschreiten, sind nicht meldepflichtig. Falls größere Beträge durch regelmäßige kleine Zahlungen zu umgehen versucht werden, kann dies jedoch sehr wohl meldepflichtig sein.
Auch reine Kontoübertragungen von dem eigenen Inlands- auf das eigene Auslandskonto oder umgekehrt sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Bargeldmitnahmen sind laut AWV nicht meldepflichtig, es können jedoch andere Regeln zu beachten sein. Nähere Angaben und Erklärungen über die Bargeldkontrolle und Regelungen innerhalb der Europäischen Union sind beim Zomm zu finden: www.zoll.de/DE/Privat…_node.html
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